Hallo Liebe Civilisten,
ich versuche gerade, den Richtlinien für Achse und Gradiente mal etwas mehr auf den Grund zu gehen und es stellen sich mir dabei div. Fragen:
Wenn man zB die Achse auf seine Richtlinienkonformität prüfen will, muss man ja eine Richtliniendatei auswählen, auf die die Achse hin geprüft wird
(Radien, Klothoidenlängen etc.). Standartmäßig wird einem (in der Deutschland.dwt!) die "___Civil 3D Strassenentwurf Standards CH.xml" angeboten,
die wohl eher in der Schweiz Ihre Gültigkeit hat(?) Nun gibt es noch drei weitere Kandidaten, die ich eher in DE sehen würde (s. Bild Richtlinien).
Welche gilt denn nun und sind irgendwelche Fehler bekannt? Ich als Autbahnbauer vermisse auch die RAA! Ich wähle zunächst mal die RAL2012 und bekomme
auch sofort die ersten Warnungen angezeigt. Diese findet man (glücklicherweise) auch in der Tabellenansicht des Geometrieditors wieder. Leider gibt es nur einen
Hinweis auf die Verletzung der Richtlinie und nicht, wie diese aufzuheben ist. Muss ich dann selber in der RAL zB die Mindestklothoidenlänge raussuchen, oder wie blöde rumprobieren?
Gleiches gilt übrigens auch für Gradienten mit ihren Mindestkupppen/wannenhalbmesser. In beiden Fällen dürfte doch auch die Entwurfsgeschwindigkeit eine Rolle spielen (?),
was mich zu einem weiteren Punkt führt, dem Querneigungsmanager. Zur korrekten Berechnung der Querneigung, muss auch hier in den Achseigenschaften
die geltene Richtlinie und Entwurfsgeschwindigkeit definiert werden. Zunächst wähle ich auch hier die RAL2012 (EKL1) bei Tempo 80 und es werden Überhöhungen
berechnet. Nun habe ich spaßeshalber mal das Temo auf 30 reduziert, in der Hoffung, das sich die Überhöhunen reduzieren, oder ganz entfallen. Aber nach neuer
Berechnung stellte ich keinen Unterschied fest. Auch wenn ich auf eine andere Entwurfsklasse (zB EKL4), oder gar eine völlig andere Richtliniendatei auswähle, wird KEINE
Neuberechnung der Querneigung verlangt.
Mittleweile hat man sich als Civilist ja angewöhnt, alles, aber wirklich ALLES zu hinterfragen, so dass es tlw. schon paranoide Züge annimmt,
aber gerade bei der Richtlinienkonformität (vor allem in Deutschland) sollte man dem Ami-Produkt nicht blind vertrauen.
Ich weiß, das waren jetzt jede Menge Fragen, aber für einen erfahrenen Straßenbaucivilisten doch wohl eher nur ein müdes Lächeln wert ;-)
Auch Teilantworten sind herzlichst willkommen. Danke in vorraus!
Gruß
CADso
Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP