Hallo Heiko!
Soweit ich weiß kann der Hinnweis auf die DIN 34 so verstanden werden:
"Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Dokumente, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten."
Die DIN 34 ist umpfangreichen und definiert die Ganze Umgebung um Produkt- und Urheberschutz.
Wenn ihr in diser Richtung weiter kommen wollt, lasst euch von einem kompeteten Patenanwalt beraten.
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Gruß,
Lucian
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