Wenn überhaupt, würde ich es in DIN 18040-2 unter Begriff "Greifbereich" vermuten.
https://nullbarriere.de/din18040-2.htmNachgeschoben:
Zitat:
Original von >> https://nullbarriere.de/reichweite.htm <<Greifhöhe und Bedienhöhe
In der DIN 18040 wird die Greifhöhe und Bedienhöhe grundsätzlich auf 85 cm über OFF festgelegt. Bei der Anordnung von mehreren Tastern oder Schaltern ist es möglich diese in einem Bereich zwischen 85 cm und 105 cm anzuordnen.
Hinweis: "Im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar."
Lichtschalter, Steckdosen: 85 cm
Fenstergriffe, wenn nur ein Fenster für die Lüftung zur Verfügung steht: 85 cm bis 105 cm
waagerechte Haltegriffe im Duschbereich: 85 cm
Oberkante Stützgriffe: 28 cm über der Sitzhöhe WC
Türdrücker: Höhe Drehachse über OFF (Mitte Drückernuss) 85 cm
Türgriffe und Taster: 85 cm
Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Gehhilfen benötigen für die Betätigung von z.B. Tastern, Türdrückern und Türgriffen einen seitlichen Abstand von mindestens 50 cm zu Wänden und bauseitigen Einrichtungen.
Leider sind wir (immer noch) nicht soweit, dass echte Barrierefreiheit überall wirklich geregelt ist.
Es gibt noch viel zu tun, schön, dass Du versuchst, daran mitzuwirken
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Gruß,
runkelruebe Herr Kann-ich-nich wohnt in der Will-ich-nich-Straße...
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