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  EAKZ nach DIN EN60204-1 Abschn. 13

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Autor Thema:  EAKZ nach DIN EN60204-1 Abschn. 13 (7348 mal gelesen)
Tom2005
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EPLAN Electric P8 HF2 (2.7)

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Hallo Leute,

nach o.a. Norm ist Einzeladerkennzeichnung zwingend erforderlich, oder? 

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          Es sind die kleinen Dinge im Leben, die einen glücklich machen.

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treki
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erstellt am: 28. Mai. 2009 09:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tom2005 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Tom,

hatte gerade diese Woche ein Gespräch mit unserem (externen) Normenberater. Der sagte mir das Einzeladerkennzeichnung in der neuen EN60204-1 zwingend vorgeschrieben ist.


Gruß aus dem Allgäu
Helmut

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_________________________________________________________

Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.

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ralfm
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Elektrozeichner




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Moin zusammen,

stimmt, ist vorgeschrieben. Entweder durch Farbe, Ziffern, Alphanumerik oder aus deren Kombination, wobei Ziffern arabisch und Buchstaben lateinisch und hier widerum Groß- oder Kleinbuchstaben zu sein haben.
Wieviele Milliarden Farben kann eine Grafikkarte darstellen? Naja in der heutigen Zeit sind Zahlenangaben in Milliarden keine Seltenheit mehr.

------------------
Grüße
Ralf

--------------

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Michi75
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Wir kennzeichnen unsere Einzeladern in den Schaltschränken immer mit der Anschlussbezeichnung der Klemmstelle an der das Aderende angeschlossen ist. Z.B.: =C1+S1-X1:13
Das andere Ende der Ader wird dann entsprechend mit seiner eigenen Klemmstelle beschriftet.

Ist dies Konform mit der Norm???

Wie macht ihr das ganze???

(Die Informationen über die Klemmstellen lassen wir uns von EPLAN generieren und lesen diese über eine Datenschnittstelle in das Programm "CMS-Mark-Win" von Phoenix ein. Mittels des Druckers "Thermomark S1" von Phoenix drucken wir die Informationen auf die Leitermarkierer vom Typ "WMT" ebenfalls von Phoenix)

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ralfm
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Hallo Michi,

ich persönlich würde das als ausreichend ansehen. Wenn ein Draht abgeklemmt wird kann er auf Grund dieser Bezeichnung ja leicht wieder aufgelegt werden. Allerdings hat hier ja ein Draht zwei Bezeichnungen...Ich weiss nicht, ob da nicht ein auf Normenrecht ausgebildeter Anwalt dir da einen Strick drehen könnte
Früher habe ich schon gehabt: z.B. L-(24VDC) "200", L+ "201", L+SPS "202" und dann hoch gezählt, oder "SeiteLaufendeNummer" Z.B. 001001. Wobei man hier auch immer den Plan zur Hand haben muss, bei deiner Kennzeichnung wäre das nicht nötig, wenn mal ein Schütz gewexelt werden müßte.

------------------
Grüße
Ralf

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Tom2005
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Elektrotechniker


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Zitat:
Original erstellt von treki:
...hatte gerade diese Woche ein Gespräch mit unserem (externen) Normenberater. Der sagte mir das Einzeladerkennzeichnung in der neuen EN60204-1 zwingend vorgeschrieben ist...

Ab wann gilt die????

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bgischel
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Also das "zwingend" würde ich jetzt mal streichen.

Dieser Passus ist sehr gut in diesem Büchlein erklärt, und da heißt es sinngemäß "die Kennzeichnung durch anbringen von Bezeichnungsschilder ist eine von verschiedenen Möglichkeiten"... 

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Michi75
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Habe die aktuelle Fassung (DIN EN 60204-1:2007-06) gestern vom Beuth-Verlag bekommen.

Beginn der Gültigkeit als DIN-Norm ab 2007-06-01.
Daneben darf DIN 60204-1 (VDE0113-1):1998-11 noch bis 2009-06-01 angewendet werden.

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ralfm
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Moin zusammen,

in der 0113 stehts ja auch schon drin.

@Bernd: Als zwingend seh ich das auch ersteinmal nicht an, nur wenn Kunde explizit darauf hin weist. Andererseits wenn er was bestellt nach EN soundso könnte er ja im nach hinein meckern wenn die Kennzeichnung fehlt...

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Grüße
Ralf

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HBL
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Hallo Zusammen

In der Norm EN 60204-1:2006 unter Pkt. 13.2 "Identifizierung von Leitern in Absatz 13.2.1 "Allgemeine Anforderungen" in Abschnitt 2 ist unter anderem folgendes festgehalten:

Es wird empfohlen (z.B. um die Wartung zu erleichtern), dass Leiter durch Ziffern, Alphanumerik, Farbe (entweder durchgängig oder mit einem oder mehreren Streifen) oder einer Kombintion von Farbe und Ziffern oder Alphanumerik identifizierbar sind.

Dieser Normenpassus ist klar eine Empfehlung und keine zwingende Vorschrift.

Die Identifizierung eines Leiters durch Farbe nach Absatz 13.2.4 "Identifizierung durch Farbe" genügt gemäss der Norm EN 60204-1:2006 absolut.

Alles weitere ist sicher hilfreich und nützlich.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass eine Anschlussbezeichnung der Leiter, die Schaltgerätekombination verteuert, je nach Aufwand können die Mehrkosten zwischen 8 bis 10% betragen.

Bei der Leiterbezeichnung gilt es jedoch Kundenanforderungen zu beachten.


Schönes Wochenende

Hans

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bgischel
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@Hans
Danke... so hatte ich das auch verstanden. 

@Ralf
Klar, sollte abgeklärt sein... 

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Michi75
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Zitat:
Original erstellt von HBL:
Die Identifizierung eines Leiters durch Farbe nach Absatz 13.2.4 "Identifizierung durch Farbe" genügt gemäss der Norm EN 60204-1:2006 absolut.

Wie sollte das aussehen? Jede Ader im Schaltschrank mit einer eigenen Farbe kennzeichnen oder ist z.B. damit gemeint alle 24VDC+ Adern sind z.B. blau und alle 24VDC- Adern sind weiß, 400VAC schwarz usw.?
Das ist für mich keine Aderkennzeichnung!!!

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Tom2005
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Zitat:
Original erstellt von bgischel:
Also das "zwingend" würde ich jetzt mal streichen.

Dieser Passus ist sehr gut in diesem Büchlein erklärt, und da heißt es sinngemäß "die Kennzeichnung durch anbringen von Bezeichnungsschilder ist eine von verschiedenen Möglichkeiten"...  ;)


Bernd ich habe das Buch auch hier. Bitte um Seitenmitteilung. 

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Tom2005
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Zitat:
Original erstellt von ralfm:
[B@Bernd: Als zwingend seh ich das auch ersteinmal nicht an, nur wenn Kunde explizit darauf hin weist. Andererseits wenn er was bestellt nach EN soundso könnte er ja im nach hinein meckern wenn die Kennzeichnung fehlt...
[/B]

Genau den Fall habe ich: Abnahmeverweigerung und Verweis auf die geltende Norm. 

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bgischel
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Ich bin schon zu Hause und habe das Buch nicht hier...    aber schau mal im Index unter _Identifizierung_ nach (ca. Mitte des Buches).

Generell ist eine Kennzeichnung - welcher Art auch immer - (vorher) abzuklären (meine Erfahrung mit Kunden). Zwingend ist sie nicht, der Kunde kann aber darauf hinweisen bzw. sie fordern wenn die anderen Möglichkeiten (Aderfarben etc.) ihm nicht ausreichen... 

Das wird schwierig wegzudiskutieren sein, wenn sich da jemand fest beißt... 

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@Michi75

In der Norm EN 60204-1:2006 unter Pkt. 13.2.4 Identifizierung durch Farbe ist in Abschn. 4 folgendes festgehalten:

Wo für die Identifizierung von Leitern eine Farbcodierung benutzt wird, wird empfohlen, dass sie farblich wie folgt codiert sind:

- SCHWARZ: Hauptstromkreise für Wechsel- und Gleichstrom;
- ROT:            Steuerstromkreise für Wechselstrom;
- BLAU:          Steuerstromkreise für Gleichstrom;
- ORANGE:    Ausgenommene Stromkreise nach 5.3.5

Diese Farbgebung ist eine Empfehlung!!

In dieser Auflistung sind der Neutralleiter und Schutzleiter ausgenommen.

Ob Dir das genügt oder nicht ist Deine Sache. Es steht Dir jedoch frei, zusätzliche Farbcodierungen anzuwenden (mache ich auch).

Obiges ist wörtlich aus der Norm entnommen.

Natürlich sind vor Ausführung einer Schaltgerätekombination die Kundenvorschriften zu konsultieren.

Meine Meinung ist jedoch, wenn der Kunde eine Schaltgerätekombination nach der Norm EN 60204-1 bestellt, und die Farbcodierung nach dieser Norm ausgeführt ist, kann er grundsätzlich nicht reklamieren und Nachbesserung auf Grund von Nichteinhalten der Norm bestehen.


Mit Gruss

Hans

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Michi75
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erstellt am: 02. Jun. 2009 07:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tom2005 10 Unities + Antwort hilfreich

Wir haben in unseren Steuerschränken u.U. mehr als 300 blaue Adern für den 24VDC-Steuerstromkreis. Dies alleine soll nach Norm schon ausreichen um die Adern nach 60204-1 zu kennzeichnen???
Ich hatte unter einer Aderkennzeichnung immer verstanden, dass eine oder mehrere abgeklemmte Adern an einem oder mehreren Bauteilen eindeutig identifiziert werden können um wieder richtig angeschlossen werden zu können. Entweder durch fortlaufende Nummerierung in Verbindung mit dem Schaltplan oder durch Anschlusskennzeichnung.

Wie wird das bei Euch überall gehandhabt?

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HBL
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erstellt am: 02. Jun. 2009 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tom2005 10 Unities + Antwort hilfreich

@Michi75

Grundsätzlich ist es so, dass eine solche Farbkennzeichnung nach Norm EN 60204-1:2006 genügt!!

Ob das in der Praxis Sinn macht, steht auf einem andern Blatt.

Mit Gruss

Hans

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Michi75
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Hallo Hans,

ich habe mir das Buch besorgt. Man kann die Norm anscheinend so auslegen. Hatte ich bisher wohl falsch verstanden.

Wie haben bis vor gut zwei Jahren auch keine Aderkennzeichnung mit Anschlussbezeichnung in unseren Maschinen verwendet (zu teuer). Dann mussten wir jedoch zwei große Maschinen für die USA nach UL-Norm bauen. Unser UL-Inspektor bestand auf diese Art der Kennzeichnung. Seither machen wir das bei jeder Maschine so, in der Annahme wir würden damit auch die 60204-1 erfüllen.

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