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Thema: Stromlaufplan Pflicht in Kundendokumentation? (8077 mal gelesen)
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steb Mitglied Elektrokonstrukteur
Beiträge: 98 Registriert: 02.06.2006
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erstellt am: 09. Mrz. 2009 08:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, eine Frage zu den Vorschriften. Im Moment gibt es bei uns Diskussionen hinsichtlich der Stromlaufpläne und ihrer Zuordnung zur Kundendokumentation. Im Rahmen eines Seminars zur neuen Maschinenrichtlinie (gültig ab Ende 2009) wird behauptet, daß ein "vollständiger" Stromlaufplan nicht mehr erforderlich wäre. Es ist nur ein Anschlußplan notwendig. (War selber leider nicht bei diesem Seminar.) Was meint man im Abschnitt 1.7.4. Betriebsanleitung der Maschinenrichtlinie mit "...erforderlichenfalls..."??? Unsere "Bibel" die DIN EN 60204-1 lege ich da aber anders aus, d.h. der Stromlaufplan muß mitgegeben werden. Gibt es "Spezialisten" unter uns, die zur Klärung beitragen können. Gruß steb Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Moderator Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 2731 Registriert: 23.06.2005 ACAD Mep 2020 E-Plan P8 Win 10 DIALux
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erstellt am: 09. Mrz. 2009 11:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
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steb Mitglied Elektrokonstrukteur
Beiträge: 98 Registriert: 02.06.2006
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erstellt am: 09. Mrz. 2009 15:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Stefan, danke für deinen Hinweis. Es gibt aber einen Unterschied zwischen der "Technischen Dokumentation" (interne Doku) und der "Kundendokumentation" (externe Doku oder Betriebsanleitung). Meine Frage geht aber in Richtung der "externen Dokumentation". Gruß steb
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E-Boy Moderator Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 2731 Registriert: 23.06.2005 ACAD Mep 2020 E-Plan P8 Win 10 DIALux
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erstellt am: 09. Mrz. 2009 15:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Hmm, meiner Meinung nach gehört auch zur Kundendokumentation ein vollständiger Stromlaufplan dazu. Allerdings verwöhnen uns die Automobilbauer auch nicht unbedingt damit. Also kurz gesagt weiss ich's auch nicht besser. ------------------ Gruß Stefan Nur Feiglinge speichern zwischen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Mitglied Elektrotechniker
Beiträge: 1318 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8 HF2 (2.7)
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erstellt am: 09. Mrz. 2009 22:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Zitat: Original erstellt von E-Boy: Hmm, meiner Meinung nach gehört auch zur Kundendokumentation ein vollständiger Stromlaufplan dazu. Allerdings verwöhnen uns die Automobilbauer auch nicht unbedingt damit. ;) Also kurz gesagt weiss ich's auch nicht besser.
Also ich habe auch so ein Seminar besucht. Leider ist die neue Maschinenrichtlinie für einfache Maschinen (stellt Euch mal einen Rasenmäher vor) bis hin zu komplexen Automatikroboterdingsbumstrallalamaschinen gleich. Es Stromlaufplan ist in der Tat kein Muß mehr! Gibts keinen Stromlaufplan - dann muss eine Betriebsanleitung vorhanden sein. Und absolut undurchsichtig wird das Ganze - sobald mehrere Firmen an der Fertigung einer äh ... Automatikroboterdingsbumstrallalamaschine werken. Ich habe bei dem Seminar zu neuen Maschinenrichtlinie keine nennenswerten Neuigkeiten für den entdeckt, der frühere DINs auch halbweg ordentlich umgesetzt hat. Aber ich hatte ja auch noch ein paar ungeklärte Fragen auf dem Zettel, die der Dozent nicht beantworten konnte. Mich interessiert vor allem die Einschätzung der Risikoanalyse ... ------------------ Es sind die kleinen Dinge im Leben, die einen glücklich machen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Mitglied HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.5
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erstellt am: 11. Mrz. 2009 19:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Guten Abend Zusammen Betreffend der Dokumentation ist in der MRL 2006/42/EG im Anhang 1 unter Pkt. 1.7.4.2 Inhalt der Betriebsanleitung in Abs. e) nachstehendes festgehalten: die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemässen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen; in Abs. i) wird festgehalten: Anleitungen zur Montage,zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, einschliesslich der Zeichnungen, Schaltpläne und der Befestigungen, etc. In der zur Zeit noch gültigen MRL 98/37/EG ist im Anhang 1 unter Pkt. 1.7.4 Betriebsanleitung in Abs. c) ist folgendes Nachzulesen: Die Betriebanleitung beinhaltet die für die Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, Überprüfung der Funktinsfähigkeit und gegebenenfalls Reparatur der Maschine notwendigen Pläne und Schemata, sowie alle zweckdienlichen Angaben, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit. Wo ist da der Unterschied zwischen der MRL 98/37/EG und der MRL 2006/42/EG?
Betriebsanleitungen sind immer noch und auch in Zukunft Dokumente, welche dem Kunden und allenfalls dem Betreiber der Maschine zustehen. Dazu gehören auch, wie oben dargelegt, Schemata, oder nach zukünftiger MRL Schaltpläne. In der Norm EN 60204-1:2006 unter Pkt. 17 Technische Dokumentation, Abs. 17.2 Erforderliche Angaben steht folgendes: Die mit der elektrischen Ausrüstung zur Verfügung gestellten Informationen müssen enthalten: Abschn. b) - 5) Stromlaufplan(-pläne) Diese Norm ist sowohl unter der MRL, wie auch unter der Niederspannungsrichtlinie harmonisiert.
Somit ist es klar, Schaltpläne, sprich Stromlaufpläne, müssen auch in Zukunft dem Kunden übergeben werden.
Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bgischel Moderator ...und Dippel-Ing ET...
Beiträge: 15740 Registriert: 09.03.2001 Mal so allgemein und insgesamt gesehen...
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erstellt am: 11. Mrz. 2009 21:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
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HBL Mitglied HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.5
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erstellt am: 13. Mrz. 2009 14:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
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steb Mitglied Elektrokonstrukteur
Beiträge: 98 Registriert: 02.06.2006
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erstellt am: 27. Mrz. 2009 16:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo und danke für eure Beiträge, war die letzten Wochen unterwegs, so dass ich mich erst heute melden kann. Hans - deine Ausführungen decken sich mit meinen Auffassungen. Es ist halt immer das Problem, wenn Kollegen von Schulungen kommen und andere Auffassungen bzw. Auslegungen mitbringen. Die führen dann erstmal zu etwas Unsicherheit. Schönes Wochenende steb Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FML Mitglied
Beiträge: 491 Registriert: 11.03.2002 Aktuell: E21 V4.3 BL2399 E21 V4.3 API Eplan Electric P8 Enterprise Edition 1.8.6 Eplan Electric P8 Enterprise Edition 1.9.5 Eplan Fluid Add On Eplan Electric P8 API Systeme: MS WINDOWS XP SP2
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erstellt am: 06. Okt. 2009 11:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Hallo zusammen, möchte dieses Thema nochmals aufgreifen. zu Hans: Zitat: Somit ist es klar, Schaltpläne, sprich Stromlaufpläne, müssen auch in Zukunft dem Kunden übergeben werden.
Ist jemand bekannt, ob es eine Vorschrift/Richtlinie gibt die ausdrücklich verlangt, dass die Stromlaufpläne in "gedruckter" Form im Schaltschrank vorliegen müssen? Oder reicht da auch eine Lieferung auf CD. ( Habe bisher nichts gefunden ) Über den Sinn oder Unsinn der Dokumentation auf CD kann man sicher sehr unterschiedlicher Auffassung sein. Gruß Fritz ------------------ Um zu sehen, musst Du die Augen offen halten. Um zu erkennen, musst Du sie schliessen und denken. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HBL Mitglied HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.5
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erstellt am: 07. Okt. 2009 08:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Guten Morgen Fritz Ich bin der Meinung, heute sind elektronische Speichermedien Stand der Technik. Ich werde mich jedoch bei kompetenter Stelle schlau machen, lass mir dafür etwas Zeit, damit ich die richtige Person erreichen kann.
Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik
Beiträge: 2573 Registriert: 13.07.2005 Elcad V5/V7 Prof. EngineeringBase V6 Prof./Power/EVU Eplan V5/P8 Prof. Sigraph(SPEL-D) V5/V8/V9/V10 Wscad V4/V5/Suite Prof. Ruplan V4.7/V4.8 Std/EVU Autocad LT 2007
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erstellt am: 07. Okt. 2009 11:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Hallo Fritz, mal abgesehen von den Vorschriften (ich weiß es auch nicht genau) stellt sich natürlich die Frage nach der Haltbarkeit der Datenträger. Bei CD's wird empfohlen spätestens alle 5 Jahre diese neu zu kopieren. In Schaltschränken dürfte sich dieser Zeitraum durch thermische und andere Einflüsse sehr verkürzen. Elektronische Daten an sich halte ich für problemlos, da mittlerweile bei vielen Elektrikern das Laptop zum Standard gehört. ------------------ Grüße aus Frangn Rob Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse! ODER? (Aristoteles) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 32 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 16. Okt. 2009 10:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
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HBL Mitglied HW-Planer
Beiträge: 200 Registriert: 12.11.2007 EPLAN Electric P8 Professional V2.5
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erstellt am: 26. Okt. 2009 16:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Guten Abend Es hat etwas lange gedauert, aber hier die entsprechende Antwort: Weder in der MRL, noch in einer Norm steht explizit, die Kundendokumentation muss in Papierform und nicht in elektronischer Form abgegeben werden. Im kommenden Leitfaden für die neue MRL wird der Passus "Betriebsanleitung soll/muss im Normalfall in Papierform vorhanden sein" zu finden sein (was heisst schon "im Normalfall"). Die SUVA (Schweiz) erklärt in ihren Seminaren, alle Unterlagen, welche rasch verfügbar sein sollen, sollten in Papierform vorhanden sein. Somit ist es letztlich jedem Anlagen- oder Maschinenlieferanten freigestellt, in welcher Form er seine Kundenunterlagen abgibt. Mit Gruss Hans Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
FML Mitglied
Beiträge: 491 Registriert: 11.03.2002 Aktuell: E21 V4.3 BL2399 E21 V4.3 API Eplan Electric P8 Enterprise Edition 1.8.6 Eplan Electric P8 Enterprise Edition 1.9.5 Eplan Fluid Add On Eplan Electric P8 API Systeme: MS WINDOWS XP SP2
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erstellt am: 28. Okt. 2009 09:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für steb
Hallo Hans, Rob und Andreas, danke für Eure Hinweise. Das deckt sich eigentlich genau mit meinem Kenntnisstand. Wünsch Euch frohes Schaffen. Gruß Fritz ------------------ Um zu sehen, musst Du die Augen offen halten. Um zu erkennen, musst Du sie schliessen und denken. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |