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Autor Thema:  Mietlizenz Steuererklärung (560 mal gelesen)
Grantler
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Creo 5.0.5.0

erstellt am: 19. Jul. 2020 13:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen,

2019 habe ich mir privat eine Creo Design Essentials Mietlizenz "gegönnt", d.h.
jedes Jahr Lizenzgebühren. Wenn es eine Kauflizenz wäre, könnte ich es als Werbungskosten
über einige Jahre abschreiben. Weiß einer, ob ich die Mietlizenz irgendwie in meine
Steuererklärung untermischen kann Bin normaler Arbeitnehmer ohne Kleingewerbe.

------------------
yes

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jpsonics
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Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 19. Jul. 2020 13:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Servus Grantler,

bin absolut kein Steuerfachmann, aber auch die Mietlizenz sollte unter Werbungskosten (unter dem Deckmantel "Weiterbildung") durchaus Platz finden. 
Bis (ich glaube) 410,-€ kräht sowieso kein Hahn danach. Erst wenn du drüber bist (und es vom zuständigen Sachbearbeiter als Fragwürdig eingestuft werden sollte) KANN es passieren, dass sie Belege sehen wollen - Kann, nicht Muss.
Sofern du den Posten auch als "CAD-Software zu Weiterbildungszwecken" oder ähnlich titulierst und deine angegebene Berufsbezeichnung dazu passt, gehe ich jetzt mal nicht davon aus, dass beim Sachbearbeiter die Alarmglocken klingeln werden. Wenn du allerdings als "Hilfsarbeiter auf dem Maisfeld" eingestellt wärst, könnte das anders aussehen. ;-)

Und selbst wenn sie nachfragen sollten, ist das schlimmste was dir erstmal passieren kann, dass sie es nicht akzeptieren und aus der Berechnung raus nehmen. (Ist mir auch schon so ergangen als ich einen größeren Posten als Spende eingetragen habe, der begünstigte Verein allerdings nicht alle Kriterien dafür erfüllt hatte ;-) )

Lange Rede kurzer Sinn: In den Werbungskosten eintragen, die Rechnung aufheben und abwarten ob sie nachhaken oder nicht.
.oO(Was glaubst du, wer schon seit Jahren meine PCs und das Zubehör bezahlt    )

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Grüße.
Christian -jpsonics- J.
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Grantler
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Creo 5.0.5.0

erstellt am: 19. Jul. 2020 14:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Servus jpsonics,

jo danke, habe mich schon ein wenig eingelesen und bin auch auf
die Grenze von 410 Euro gestoßen. Bis zu dieser Grenze kann man
das als Werbungskosten direkt abschreiben. Wenn es darüber hinaus
geht, muss man es auf z.B. 5 Jahre verteilen und jedes Jahr 1/5 als Werbungskosten ansetzen.
Da die Lizenz mehr als 410 pro Jahr kostet, müsste ich das also tun. Nur leider ist es eine Mietlizenz,
sodass die Kosten jedes Jahr anfallen. Diesen Fall habe ich nach Googeln leider nicht gefunden...

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jpsonics
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Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 19. Jul. 2020 14:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Was über die "magische Grenze" hinausgeht KANN auf mehrere Jahre verteilt werden, MUSS aber nicht. Macht bei einer jährlichen Gebühr ja auch keinen Sinn. 

Alternativ könntest du es auch als "Arbeitsmittel" titulieren, da ist die Grenze etwas höher:

Zitat:
Arbeitsmittel
Überwiegend beruflich genutzte Gegenstände werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Sofern ein einzelnes Arbeitsmittel Kosten von 952 Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer) nicht übersteigt, kann dieses sofort voll abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen kann der Anschaffungspreis über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Auch hier gilt, dass nur solche Kosten abgesetzt werden können, die nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet wurden. Im Prinzip kann jeder Gegenstand ein Arbeitsmittel sein.


Auch hier gilt wieder das "KANN, nicht MUSS" 

Wie oben schon geschrieben: Ich würde es einfach mal in voller Höhe eintragen. Sofern plausibel, wird da nichts weiter kommen. Im Zweifel fragen sie erstmal nach (oder Streichen auf den Grenzwert runter).

Ich kann jetzt nur für unser Finanzamt reden, aber hier sitzen tatsächlich Leute mit denen man vernünftig reden kann ... und der ein oder Andere hat mir hier auch schon wortwörtlich gesagt: "Probieren Sie es mal so ... tragen Sie das und dies mal dort ein ... Mehr als Nein sagen, können wir auch nicht." 

Sofern du nicht nur 12,43 € Steuern gezahlt hast, aber 156,-€ zurück haben willst ... sollte nix passieren 

.oO(Nen Kumpel ist es schon mal passiert, dass er 50,-€ für 'nen Steuerberater angegeben hat, der Sachbearbeiter aber das Komma vergessen hat ... so wurden aus 50,-€ plötzlich 5000,-€ die anstandslos in die Berechnung eingeflossen sind und erstattet wurden ...  )

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Grüße.
Christian -jpsonics- J.
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