Was über die "magische Grenze" hinausgeht KANN auf mehrere Jahre verteilt werden, MUSS aber nicht. Macht bei einer jährlichen Gebühr ja auch keinen Sinn.
Alternativ könntest du es auch als "Arbeitsmittel" titulieren, da ist die Grenze etwas höher:
Zitat:
Arbeitsmittel
Überwiegend beruflich genutzte Gegenstände werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Sofern ein einzelnes Arbeitsmittel Kosten von 952 Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer) nicht übersteigt, kann dieses sofort voll abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen kann der Anschaffungspreis über mehrere Jahre abgeschrieben werden.Auch hier gilt, dass nur solche Kosten abgesetzt werden können, die nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet wurden. Im Prinzip kann jeder Gegenstand ein Arbeitsmittel sein.
Auch hier gilt wieder das "KANN, nicht MUSS"
Wie oben schon geschrieben: Ich würde es einfach mal in voller Höhe eintragen. Sofern plausibel, wird da nichts weiter kommen. Im Zweifel fragen sie erstmal nach (oder Streichen auf den Grenzwert runter).
Ich kann jetzt nur für unser Finanzamt reden, aber hier sitzen tatsächlich Leute mit denen man vernünftig reden kann ... und der ein oder Andere hat mir hier auch schon wortwörtlich gesagt: "Probieren Sie es mal so ... tragen Sie das und dies mal dort ein ... Mehr als Nein sagen, können wir auch nicht."
Sofern du nicht nur 12,43 € Steuern gezahlt hast, aber 156,-€ zurück haben willst ... sollte nix passieren
.oO(Nen Kumpel ist es schon mal passiert, dass er 50,-€ für 'nen Steuerberater angegeben hat, der Sachbearbeiter aber das Komma vergessen hat ... so wurden aus 50,-€ plötzlich 5000,-€ die anstandslos in die Berechnung eingeflossen sind und erstattet wurden ... )
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Grüße.
Christian -jpsonics- J.
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