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Thema: Rechtsfrage CAD-Modell (5488 mal gelesen)
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Notili Mitglied Konstrukteur Sondermaschinenbau (Dipl.-Ing.)
Beiträge: 5 Registriert: 23.05.2006
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erstellt am: 10. Jul. 2007 19:27 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, aus aktuellen Anlass habe ich eine Frage: Ich habe im CAD ein Modell einer (in meinem Eigentum befindlichen) Modellauto-Kupplung gemacht. Darf ich Bilder von diesem Modell z.B. in einem Forum posten? Oder ist das Posten oder sogar die Nachmodellierung eine Verletzung des Urheberrechts? LG, Patrick Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:16 <-- editieren / zitieren -->
Nabend, ich denke: Wenn du es selbst konstruiert hast ist das kein Problem. Aber hättest du zb eine Vorlage genommen von einem Hersteller der die verkauft dann denk ich schon das es urheberrechte verletzen würde wenn es erkannt werden würde..
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highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:17 <-- editieren / zitieren -->
Alleine der Gedanke an sich ist schon höchst kriminell ! Es sei denn, du bist Chinese. ------ Klar ist ja wohl, daß keine Firmen-internen Daten herausgegeben werden dürfen. Aber etwas abmalen und das nur als Bild zeigen, dürfte ja wohl noch erlaubt sein (nunja, weiß man nie heutzutage). ------------------ CoCreate: Hilfeseite I FAQ I Forum [Diese Nachricht wurde von highway45 am 10. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:30 <-- editieren / zitieren -->
Naja, das mit dem abmalen und nachgestalten ist so eine Sache. Es können auch Design-Formen geschützt sein (komplette Auto Außenhaut, Coca-Cola Flasche...). Ist aber eine interessante Frage... ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:38 <-- editieren / zitieren -->
Dazu muß aber noch die kommerzielle Nutzung kommen. Ich darf doch sicher eine Flens-Buddel fotografieren* und das Bild online stellen. *)oder im CAD abzeichnen und ein Screenshot machen. Achja, ein Lied mit dem Casettenrecorder aus dem Radio aufnehmen darf ich, aber es auf CD ziehen ist gar nicht lieb ? Doch, aber beides nicht kommerziell benutzen. Also öffentlich nicht darstellen ? Ein Forum ist öffentlich... Also bitte demnächst auf allen Partybildern schwarze Balken über die Bierflaschen machen ! ------------------ CoCreate: Hilfeseite I FAQ I Forum [Diese Nachricht wurde von highway45 am 10. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Notili Mitglied Konstrukteur Sondermaschinenbau (Dipl.-Ing.)
Beiträge: 5 Registriert: 23.05.2006
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:42 <-- editieren / zitieren -->
Also nochmal, um meine Angaben zu präzisieren: Ich hab nur das Teil vor mir liegen, und habe mit Schieblehre und Augenmaß ein Modell im CAD erstellt. Ich mache das auch nicht, um das Teil zu kopieren, sondern um mal ein komplettes CAD-Modell von meinem Modellauto vor mir zu haben. So, nun stellt sich folgende Frage: Inwiefern ist das Verboten? In Bezug auf: -Urheberrecht -Gebrauchsmusterschutz -Patent -"Design-Formen"-Schutz -usw... Wie kann man überhaupt rausfinden, ob oben Genanntes vorliegt? Direkt beim Hersteller anfragen will ich nicht. Ist das Posten in einem Forum "zum privaten Gebrauch"? Denn "zum privaten Gebrauch" ist ja vieles erlaubt... welche Paragraphen gibt es zum gesamten Thema? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:45 <-- editieren / zitieren -->
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Notili Mitglied Konstrukteur Sondermaschinenbau (Dipl.-Ing.)
Beiträge: 5 Registriert: 23.05.2006
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erstellt am: 10. Jul. 2007 21:06 <-- editieren / zitieren -->
D.h. also: Ich dürfte die Kupplung für den privaten Gebrauch sogar nachbaun? Bzw. verbessern... Wenn ich das Ganze verkaufen möchte, muss ich wohl bei den Komponenten, die ich "orginal" gelassen habe, eine Genehmigung einfordern??? Das ist dann schon eine sehr verzwickte Sache.... Aber Du hast Recht, lieber den Hersteller oder den Anwalt seines Vertrauens fragen, bevor man sowas macht...
[Diese Nachricht wurde von Notili am 10. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 10. Jul. 2007 21:12 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen, man kann doch in: www.depatisnet.com danach forschen ob ein Patent oder ein Gebrauchsmuster darauf liegt. Jedenfalls wir mussten das machen wenn wir uns bei den Möbelverbindern was ausgedacht hatten und ein anderer war vielleicht schneller als wir. Gruß Gerhard ------------------ Das Rentnerleben hat auch so seine Tücken! Hund Gassi führen, danach ist der Haushalt dran. Und ab und zu mal an den Rechner! :-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
Beiträge: 5200 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 10. Jul. 2007 22:22 <-- editieren / zitieren -->
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Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ
Beiträge: 3014 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 11. Jul. 2007 00:37 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Notili: Ich mache das auch nicht, um das Teil zu kopieren, sondern um mal ein komplettes CAD-Modell von meinem Modellauto vor mir zu haben.
was ich für mich privat konstruiere, geht keinen dritten was an - Warum sich also Gedanken machen? man kann sich schlau machen, aber man muss nicht eine Mücke zum Elefanten machen ;-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 11. Jul. 2007 09:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, allen negativen Äußerungen gegenüber chinesischen Plagiaten zum Trotz: Sklavischer Nachbau ist erlaubt! Einschränkungen gibt es natürlich durch entsprechende Schutzrechte. siehe z.B. hier ------------------ Gruß aus dem Norden (noch) |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2007 09:47 <-- editieren / zitieren -->
Kann mir bitte Einer das folgende Zitat aus obigem Link verständlich machen: .............. Der einzelne Wettbewerber darf jedoch nicht Leistungen eines Mitbewerbers, die nicht durch ausschließliche Rechte für technische und ästhetische geistige Schöpfungen, wie Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke, Urheberrechte - geschützt sind, grundsätzlich nachahmen und für sich ausnutzen, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, die das lautere Nachahmen fremder Leistung wettbewerbswidrig machen............... Ich komme da vor lauter doppelten und dreifachen Verneinungen nicht hinter die Kernaussage! ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 11. Jul. 2007 10:17 <-- editieren / zitieren -->
du darfst: deine cad-zeichnung machen, für dich selbst nachbauen, das nachgebaute verändern, das nachgebaute und/oder veränderte an einen freund verschenken (1 stück nicht 10, die der dann womöglich weiterverschenkt oder gar verhökert ) du darfst einen bild deines modells (zB .pdf) in ein forum (das nicht geweblich nützt) stellen (aber nicht die cad-zeichnung) alles das ist privatgebrauch. du darfst nicht: die cad-zeichnung verkaufen, das .pdf verkaufen, den nachbau verkaufen, den veränderten nachbau verkaufen, solange er sich noch im geschützten bestimmungsbereich befindet. (dh sobald die kupplung zur zitronenpresse geworden ist, darfst du das schon verkaufen ) das alles ist gewerblicher gebrauch. ------------------ liebe grüße helene
"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" [Diese Nachricht wurde von herei am 11. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Husky Moderator
Beiträge: 199 Registriert: 10.07.2002 No Sysinfo
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erstellt am: 11. Jul. 2007 10:30 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, hinter solch einer Kupplung sollte kein großes Geheimnis oder Patent stecken. Ich denke sie ist ein Quasi-Standard. Ich sehe da keine rechtlichen Bedenken. Mich bringt diese Fragestellung auf eine anderen Fall: Ein Kunde von uns fordert Zeichnungen zu Dokumentationszwecken an, die wir auch fertigen. Diese läßt er abzeichnen (ohne Verweis auf den Ursprung) und läßt dies (Verschleiß -Teile beliebig anfertigen. Wie seht Ihr das ??? Grüße Stefan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 11. Jul. 2007 10:32 <-- editieren / zitieren -->
ich tippe mal asiatischer raum? ich muss ständig meinen chef daran hindern zeichnungen herzugeben unsere taiwan-kunden mögen mich nicht, ich weiß auch nicht warum ich fürchte, solange die teile nicht geschützt sind, wirst du dagegen nur schwer ankommen. zeichnungen gibts bei mir nur unbemaßt, verzerrt und nur als .pdf ------------------ liebe grüße helene
"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" [Diese Nachricht wurde von herei am 11. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002 SWX 2020 SP5.0 Premium Windows 10 Pro 64Bit Citrix VM Intel(R) XEON(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz 24 GB Ram<P>Windows 10 Pro 64Bit
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erstellt am: 11. Jul. 2007 10:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von herei: ...unsere taiwan-kunden mögen mich nicht, ich weiß auch nicht warum ...zeichnungen gibts bei mir nur unbemaßt, verzerrt und nur als .pdf
Und du fragst dich ernsthaft, warum? Der Asiate um die Ecke bei dir ist bestimmt schon instruiert.... ------------------ Viele Grüße, THSEFA Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2007 10:52 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 11. Jul. 2007 12:03 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: .............. Ich komme da vor lauter doppelten und dreifachen Verneinungen nicht hinter die Kernaussage!
Der ist mir auch aufgefallen. Ich denke das 1.nein ist falsch in der Aussage, aber darüber sollen sich die Juristen streiten. Die folgenden Erklärungen sind aber hilfreich und eindeutig, finde ich.
------------------ Gruß aus dem Norden (noch) |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2007 14:18 <-- editieren / zitieren -->
Das ganze Schriftstück würde jede Menge Sinn machen, wenn nicht das erste "nein" in dem einen Schlüsselsatz wäre. Und dass bei einem Rechtsgutachten der Schlüsselsatz falsch ist... schwer zu glauben! ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 11. Jul. 2007 17:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: Uiui, da begibst Du dich aber möglicherweise auf eine andere Art Glatteis!
wieso? (und nein, ich wundere mich nicht, daß sie mich nicht mögen ) ------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Husky Moderator
Beiträge: 199 Registriert: 10.07.2002 No Sysinfo
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erstellt am: 11. Jul. 2007 17:43 <-- editieren / zitieren -->
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Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2007 17:48 <-- editieren / zitieren -->
Hmmm... Du gibst Dokumente aus der Hand, von denen üblicherweise bestimmte Eigenschaften, insbesondere "Stimmigkeit" erwartet wird. Also Technische Zeichnungen aus der Hand zu geben in denen (übertrieben ausgedrückt) bewusst Blödsinn dargestellt wird scheint mir... rechtlich zumindest dubios, ev. sogar verfolgbar zu sein. Also, wenn Du die Zeichnungen rausgibst sollte zumindest "unauslöschlich" ein Hinweis auf die mangelhafte Detailtreue oder darstellerische Stimmigkeit (oder wie immer man es nennen will) mit drauf sein. Krasses Gegenbeispiel: Einem Bauern wurde laufend Holz gestohlen. Daraufhin hat er ein paar Holzstücke mit Sprengladungen präpariert. Prompt flog die Bude des eh schon vermuteten Diebes hoch. Der Bauer wurde verurteilt (wegen Gefährdung nehme ich an). Ähnlich könnte ich mir die Situation bei Deinen "präparierten" Zeichnungen vorstellen: Du nimmst ja bewusst einen Schaden beim Dieb in Kauf, provozierst ihn ja ausdrücklich. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 4303 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2007 17:53 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Husky: ...Ein Kunde von uns fordert Zeichnungen zu Dokumentationszwecken an, die wir auch fertigen. Diese läßt er abzeichnen (ohne Verweis auf den Ursprung) und läßt dies (Verschleiß -Teile beliebig anfertigen. Wie seht Ihr das ??? ...
Hallo Stefan, Du arbeitest mit dem falschen CAD-Programm <G> In der DWG-Welt gibts ein paar Mechanismen, zum einen externe Tools, aber auch teilweise in's ACAD mit eingebaut, die Zeichnungen für gewisse Aktionen wie Kopieren, Zwischenablage, Drucken, usw. sperren (natürlich einstellbar). Nur die Anzeige auf dem Bildschirm kann man natürlich nicht sperren. Aber da ist halt die Hürde schon wieder etwas höher, vom Bildschirm abzuzeichnen. ------------------ mfg - Leo [Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 11. Jul. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse
Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 11. Jul. 2007 19:31 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: Hmmm... Du gibst Dokumente aus der Hand, von denen üblicherweise bestimmte Eigenschaften, insbesondere "Stimmigkeit" erwartet wird. Also Technische Zeichnungen aus der Hand zu geben in denen (übertrieben ausgedrückt) bewusst Blödsinn dargestellt wird scheint mir... rechtlich zumindest dubios, ev. sogar verfolgbar zu sein.Also, wenn Du die Zeichnungen rausgibst sollte zumindest "unauslöschlich" ein Hinweis auf die mangelhafte Detailtreue oder darstellerische Stimmigkeit (oder wie immer man es nennen will) mit drauf sein. Krasses Gegenbeispiel: Einem Bauern wurde laufend Holz gestohlen. Daraufhin hat er ein paar Holzstücke mit Sprengladungen präpariert. Prompt flog die Bude des eh schon vermuteten Diebes hoch. Der Bauer wurde verurteilt (wegen Gefährdung nehme ich an). Ähnlich könnte ich mir die Situation bei Deinen "präparierten" Zeichnungen vorstellen: Du nimmst ja bewusst einen Schaden beim Dieb in Kauf, provozierst ihn ja ausdrücklich.
also das beispiel ist wirklich krass. denn es gibt immer auch einen hinweis auf der .pdf, daß diese zeichnung nicht zum nachbau geeignet ist, sondern nur den teil zwecks anschauung darstellt. (ich sollte dazu aber auch sagen, daß unsere baugruppen größtenteils patentiert sind) aber nur mal so: die asiaten zerlegen auch anlagen, vermessen jeden teil und kopieren sie 1 zu 1. uns zum glück noch nicht passiert, aber unser vertreter für taiwan und china erzählt sachen, die glaubt man gar nicht alles nur eine frage der geringen lohnkosten
------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ
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erstellt am: 11. Jul. 2007 19:55 <-- editieren / zitieren -->
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Notili Mitglied Konstrukteur Sondermaschinenbau (Dipl.-Ing.)
Beiträge: 5 Registriert: 23.05.2006
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erstellt am: 11. Jul. 2007 20:08 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 12. Jul. 2007 08:01 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Notili: ist das denn legal? mit dem 1:1 Kopieren?
ja doch, s.o.
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Husky Moderator
Beiträge: 199 Registriert: 10.07.2002 No Sysinfo
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erstellt am: 12. Jul. 2007 08:44 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Leo, die Daten gehen entweder in Papierform oder PDF raus. Nix CAD. Die Teile werden abgezeichnet meistens in Acad, dem eigen Nummernsystem angepaßt usw. Da selten ein Verweis auf uns drinne steht gehen die zur Anfrage in die ganze Welt. Bei Problemen muß ich dann fast immer erst den Nachweis führen das die Teile nicht von uns sind. Das ganze Procedere verursacht einfach nur Kosten, auf beiden Seiten. Grüße Stefan Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Plauderprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt
Beiträge: 9565 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 12. Jul. 2007 08:54 <-- editieren / zitieren -->
Um PDF-geplottete Dateien wieder in CAD-Daten zu wandeln, gibt es aber Converter . Müsste dann zumindest den Weg gehen: CAD-->Pixelbild-->verzerren-->PDF. Ob der Aufwand bei der heutigen Technik noch lohnt? Paar Richtmaße, halbwegs brauchbaren Vektorisierer, dann sollte das auch kein Problem sein. Vektorisierer, die Maße aus Pixelbildern auch wieder als echte Maße im CAD ausgeben, gab´s im letzten Jahrtausend schon, schlechter werden die nicht geworden sein. ------------------ .o. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Notili Mitglied Konstrukteur Sondermaschinenbau (Dipl.-Ing.)
Beiträge: 5 Registriert: 23.05.2006
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erstellt am: 13. Jul. 2007 17:16 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 13. Jul. 2007 18:30 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Patrick, ... schau mal unter dem nach. Da gibt es z.B. auch PDF 2 DXF 2.0 (~1183 Kb) und das für wenig EUR. Die Demo ist schon beeindruckend ... und lauffähig! Funktioniert aber nur, wenn das PDF nicht als Grafik daher kommt. Dann bleibt nur der Weg über die Vektorisierung ... ... schönes WE! Lutz
------------------ Menschen mit T21 sind von Natur aus freundlich. Wir sollten von ihnen lernen ... |
ole Plauderprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt
Beiträge: 9565 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 13. Jul. 2007 19:32 <-- editieren / zitieren -->
Ist zu lange her, um den Namen noch zu wissen - war in dem Fall ein Autocad-Aufsatz. Kann da anhand Google nur raten, dass es mglw. CADoverlay/CAD-DIA war, wohl in der Form nicht mehr existent und in irgendeinem Autodesk-Produkt aufgegangen. Vielleicht wissen aktive Autocadianer Genaueres. Wenn ich mir allerdings Links zum Thema auf Allgemeines genauer ansehe, war ich da wohl etwas voreilig: Beim Automatischen Vektorisieren ist man wohl von der Perfektion noch ein ganzes Ende entfernt. Um Vektoren aus einer PDF zu lesen habe ich selbst mal AIDE getestet, das funktionierte sehr brauchbar und auch im Batchbetrieb. Der Kunde hat alle aus dem PDF-Generalplan extrahierten 2D-Geometrien in dem direkt daraus erstelltem 3D-Modell wiedererkannt . Allerdings gab's da imo keine automatische Umwandlung von Maßen. ------------------ .o. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 13. Jul. 2007 21:39 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von herei: du darfst: deine cad-zeichnung machen, für dich selbst nachbauen, das nachgebaute verändern, das nachgebaute und/oder veränderte an einen freund verschenken (1 stück nicht 10, die der dann womöglich weiterverschenkt oder gar verhökert ) du darfst einen bild deines modells (zB .pdf) in ein forum (das nicht geweblich nützt) stellen (aber nicht die cad-zeichnung) alles das ist privatgebrauch.du darfst nicht: die cad-zeichnung verkaufen, das .pdf verkaufen, den nachbau verkaufen, den veränderten nachbau verkaufen, solange er sich noch im geschützten bestimmungsbereich befindet. (dh sobald die kupplung zur zitronenpresse geworden ist, darfst du das schon verkaufen ) das alles ist gewerblicher gebrauch.
Helene Aber Josy war auch nicht schlecht ------------------ liebe Grüße von dem monster [Diese Nachricht wurde von monster am 13. Jul. 2007 editiert.] |
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domsan Mitglied Informatiker
Beiträge: 163 Registriert: 10.07.2003 ...
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erstellt am: 16. Jul. 2007 13:36 <-- editieren / zitieren -->
Naja, mich erinnert die erste Frage verdammt an die "Gefährlichkeit" Bilder von Straßenkarten im Web zu "publizieren" (Anfahrtsskizze). Da traten meines Wissens sehr abmahnfreudige Anwälte auf. Da solches dann doch ganz schnell mal die Urlaubskasse auf Jahre hinaus vermiesen kann - und beim dem Wetter heute - würde ich Dir vom Prinzip "7Josy7" lieber abraten. BTW: ...Deutschland belegte im Rahmen eines Ranking beim Thema Rechtssicherheit im Internet vordere Plätze.... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |