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Thema: Ehegattenunterhalt, ganz heißes Eisen (3245 mal gelesen)
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herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 18. Jul. 2006 10:31 <-- editieren / zitieren -->
Tachschön! Ich könnte ein wenig Hilfe gebrauchen. Ich brauche Tips zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes. Situation: 2 Kinder, eines davon unter 8 Jahre, Kindesunterhlt ist unstrittig und tituliert Exfrau mit Drittelstelle, Beschäftigung schon während der Ehe aufgenommen ohne wirtschaftliche Not, verdient richtig gutes Geld. Sie will ihr Einkommen nur mit 50% anrechnen lassen, da die Beschäftigung überobligatorisch sei wegen Kinderbetreuung, die allerdings auch EX-Schwiegerletern übernehmen. Ich will 100 % anrechnen lassen, da Tätigkeit schon während der Ehe aufgenommen und weitergeführt wurde. Für jeden Tip und jedes Aktenzeichen wär ich dankbar. Ansonsten hätte ich mit nem Ingenieursgehalt nur soviel wie ein Frisör im ersten Gesellenjahr....und der kriegt noch Trinkgeld... ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ford.prefect Mitglied Architekt
Beiträge: 1259 Registriert: 25.08.2004 Less is Mies, more van der Rohe!
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erstellt am: 18. Jul. 2006 11:55 <-- editieren / zitieren -->
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herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 18. Jul. 2006 12:02 <-- editieren / zitieren -->
....grübel.... och nööö...sowas lassen wir lieber. Wenn ich sie im übertragenen Sinne mit nem Aktenzeichen erschlagen kann, wär mir das eindeutig lieber! Aber danke für den netten Tip, kann man ja vielleicht immer mal wieder brauchen. ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 18. Jul. 2006 12:11 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ford.prefect: GanzGanzBöse
aber wirklich , hilft HS aber auch nicht wirklich weiter. Ich habe nur gehört, dass die Zeit, in der man die Ex durchfüttern muss, verlängert wurde, imho auf 3 Jahre. Aber ist nur teilweise dein Problem. Vielleicht dann doch die Lösung von Ford , wenns rauskommt, brauchste dann aber gleich noch jemand für die Betreuung der Kinder. Und es kommt raus, spätestens, wenn der Killer seine Steuerprüfung bekommt . ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cartoonhero Mitglied
Beiträge: 95 Registriert: 21.04.2004
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erstellt am: 18. Jul. 2006 12:26 <-- editieren / zitieren -->
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herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 18. Jul. 2006 12:32 <-- editieren / zitieren -->
Danke, aber es hilft nicht wirklich. Ich brauche etwas möglichst offizielles von möglichst hoher Instanz, daß bestätigt, daß ihr Einkommen zu 100 % angerechnet werden kann. Wen das einer hätte, wärs ein Volltreffer. ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
cartoonhero Mitglied
Beiträge: 95 Registriert: 21.04.2004
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erstellt am: 18. Jul. 2006 12:46 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 18. Jul. 2006 13:20 <-- editieren / zitieren -->
mehr Info'sunter 8. ..."Dieser Anspruch erlischt, sobald der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann." ... und nun beweisen, daß das Gehalt der Frau als Lebensunterhalt ausreichend ist... ... ein Anwalt wäre aber sehr angeraten... ------------------ Liebe Grüße aus B/B |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 18. Jul. 2006 13:28 <-- editieren / zitieren -->
hab das hier gefunden: 1. Waren beide Ehegatten während der Ehe berufstätig, ist in der Rechtssprechung stets die sogenannte Differenzmethode gewählt worden. Nach dieser erhält der geringer verdienende Ehegatte die Hälfte der Differenz seines Einkommens zu dem des höher verdienenden Ehegatten. Verdiente der Ehemann z. B. 1500 Euro, die Ehefrau 500 Euro so steht nach der Differenzmethode der Frau ein Unterhaltsanspruch von 500 Euro zu, so dass jeder Ehegatte mit 1000 Euro die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zur Verfügung hat. auf user21's Seite: da bei 4. ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. [Diese Nachricht wurde von ralficad am 18. Jul. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 18. Jul. 2006 14:34 <-- editieren / zitieren -->
Danke für eure Hilfe, aber das kenn ich alles schon. Wie bei so vielem in unserer Rechtsprechung sind das alles Gummiparagraphen. Und zwar so lang, bis es eine Musterentscheidung gibt. Bei mir ist es eben die Frage "überobligatorische Beschäftigung" oder nicht. Nach der allgemeinen Rechtsprechung wäre es überobligatorisch (damit Anrechnung nur zu 50%), aber da meine Ex schon während der Ehe gearbeitet hat, kann das anders entschieden werden. Und genau so was suche ich. ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 18. Jul. 2006 14:58 <-- editieren / zitieren -->
sind dir 15 Euro Einsatz es wert, online einen Anwalt zu fragen??? mehr hier ------------------ Liebe Grüße aus B/B |
herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 19. Jul. 2006 10:25 <-- editieren / zitieren -->
Danke für den Tip! Hab da schon was passendes gefunden, muß nur noch das Aktenzeichen dazu haben! Trotzdem...wer noch was zu überobligatorischer Beschäftigung findet, immer man her damit! ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Axel Holzhäuer Mitglied Maschinenbauingenieur
Beiträge: 101 Registriert: 04.02.2004 SWx2006 SP3.0
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erstellt am: 19. Jul. 2006 12:58 <-- editieren / zitieren -->
Hallo im Club der getrennten... von meiner lieben Ehefrau lebe ich jetzt zum Glück getrennt. Dieser Luxus kostet halt ordentlich. Was mich nervt ist zum einen die selbstlose Aufopferungsgabe meiner Frau betreffend der Kinder, so daß ich froh sein darf, wenigstens alle 14 Tage meine Süßen sehen zu DÜRFEN. Was das Zahlen betrifft ist eher das Wort MUSS zu wählen. Für mich besonders schwammig ist die Frage, wie lange man zahlen muß. Gehen wir einmal davon aus, daß meine allerliebste leider keinen neuen Lebenspartner (in ehelicher Gemeinschaft) findet oder streng darauf achtet, daß nicht der Eindruck entsteht, daß eine eheähnliche Form besteht, wird sie nach der Erziehung der Kinder sich bestimmt Mühe geben wieder etwas auf dem Markt zu finden. "Mühe" ist leider so ein Gummi§§§ Gruß Axel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 19. Jul. 2006 13:15 <-- editieren / zitieren -->
Also auch einer, der "es sich ja schließlich selbst ausgesucht hat" Alle 14 Tage? Sei froh... Achso....Zahlen mußt du im Zweifelsfall bis ans Lebensende...Stichwort "nacheheliche Solidargemeinschaft"... ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
romi_cad Plauderprofi V.I.P. h.c. multitasking mit diplom
Beiträge: 3107 Registriert: 22.01.2004 ... under the rainbow
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erstellt am: 19. Jul. 2006 13:27 <-- editieren / zitieren -->
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Jogeho Mitglied Maschinenbau Student
Beiträge: 8 Registriert: 21.06.2006
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erstellt am: 19. Jul. 2006 13:40 <-- editieren / zitieren -->
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herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 19. Jul. 2006 13:40 <-- editieren / zitieren -->
@ romicad: Naja..deinem Ex haste damit jedenfalls ne Freude gemacht... Aber du hast recht. Auch meiner Exfrau steht Unterhalt zu, aber dann auch bitte unter kompletter Anrechnung ihres Einkommens, denn das Geld hat sie bar netto auf der Hand und ich verstehe beim besten Willen nicht, warum davon nur 50% angerechnet werden sollten. ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 20. Jul. 2006 09:52 <-- editieren / zitieren -->
@ user21: Über deinen Link gefunden: "Für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Erwerbstätigkeit der Ehefrau im Fall der Trennung um eine sogenannte "überobligatorische Tätigkeit" handelt, spielen viele Faktoren eine Rolle. Sie haben Recht, dass eine überobligatorische Tätigkeit grundsätzlich zu verneinen ist, wenn die Tätigkeit bereits während der Ehe ausgeübt wurde, ohne dass sie durch eine Notlage begründet war." Jetzt brauch ich bloß noch ein Aktenzeichen dazu...werd mal beim BGH stöbern... ------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied | |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 20. Jul. 2006 10:08 <-- editieren / zitieren -->
Sacht mal, was anderes. Sind hier eigentlich alle irgendwie getrennt, geschieden, scheidend o.ä. Bin seit 9 Jh. glücklich verheiratet und offensichtlich eine Ausnahme. Ich mein, ging ja im single-thead damals schon hoch her, aber wer hier alles Erfahrungen einbringt. So, das war ein wenig OT, jetzt macht man weiter im Text , wünsch Herrn S. viel Glück, probier bei der Suche das hier ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied | |
ford.prefect Mitglied Architekt
Beiträge: 1259 Registriert: 25.08.2004 Less is Mies, more van der Rohe!
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erstellt am: 20. Jul. 2006 10:44 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ralficad: Bin seit 9 Jh. glücklich verheiratet
Echt, 9 Jahrhunderte? Oder seit dem 9. Jahrundert, das wären ja dann schon 11?? Bei mir sind es nur 9 Jahre, aber wie bei Dir glücklich. Schone Deine Frau (bei dem Alter) ------------------ Gruß F. [Diese Nachricht wurde von ford.prefect am 20. Jul. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 20. Jul. 2006 10:53 <-- editieren / zitieren -->
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jpsonics Plauderprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion
Beiträge: 10266 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 20. Jul. 2006 11:32 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von E-Boy: Nutzt die sich ab?
Also wenn ich mir so manche "Damen" hier bei uns in der Firma anschaue... ein ganz klares JA! P.S. Um mich der Reihe der outenden anzuschliessen... Bin auch verheiratet ... aber erst seit 76 Tagen ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 20. Jul. 2006 11:35 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ford.prefect: Echt, 9 Jahrhunderte? Oder seit dem 9. Jahrundert, das wären ja dann schon 11?? Bei mir sind es nur 9 Jahre, aber wie bei Dir glücklich. Schone Deine Frau (bei dem Alter)
------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 20. Jul. 2006 11:41 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie
Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 20. Jul. 2006 11:48 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 20. Jul. 2006 11:52 <-- editieren / zitieren -->
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jpsonics Plauderprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion
Beiträge: 10266 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 20. Jul. 2006 12:43 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von E-Boy: Anfänger.
Jeder fängt mal klein an... Zitat: Original erstellt von Dig15: Glückwunsch! Lutz
Dankeschön. Zitat: Original erstellt von user21: und du zählst jetzt schon die Tage??
OK, ich hätte auch schreiben können: 2,5 Monate oder 0,2055 Jahre...
------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |