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Thema: VDI 2230 Interaktionsnachweis Fszul (2352 mal gelesen)
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Idefix96 Mitglied Berechnungsing.
Beiträge: 122 Registriert: 26.10.2004 Creo simulate 2.0, M110, Windows 7 Professional, Service Pack 1, Fujitsu Siemens, Celsius,R650 4 x 3,33 GHz, 32,0 GB RAM, 64-Bit-Betriebssystem, NVIDIA GeForce 8800 GTX.
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erstellt am: 08. Mai. 2014 14:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, in der VDI 2230, Blatt 1 ist ein Interaktionsnachweis bei gleichzeitigem Einwirken von Axial- und Querkräften enthalten. Hierzu muss die zulässige Axialkraft FSzul bestimmt werden. Also FSzul= Spannungsquerschnitt x zulässige Spannung. Welche zulässige Spannung, die 0,2 %-Dehngrenze oder die Zugfestigkeit ist hier einzusetzen? Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.
------------------ Gruß Bernd Keine Automation wird die Büroarbeit je so vereinfachen wie der Papierkorb. (Anonym) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 4567 Registriert: 21.07.2005
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erstellt am: 08. Mai. 2014 18:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Idefix96
Zulässiges irgendwas heißt immer inklusive Sicherheit S! Also gilt dann FSzul = (Rp0,2min * As) /S ------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Idefix96 Mitglied Berechnungsing.
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erstellt am: 09. Mai. 2014 07:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Wyndorps, dass ich mir zu meiner vorhandenen Spannung und der zulässigen Spannung noch Gedanken zu einer Sicherheit machen muss ist mir schon klar. Mir geht es in meiner Frage um die Wahl des einzusetzenden Wertes, entweder die Zugfestigkeit oder die 0,2%-Dehngrenze. Denn manchmal geht die VDI 2230 von der Zugfestigkeit aus, wie z.B. bei dem Scherfestigkeitsverhältnis. Also, wann versagt eine Schraubverbindung im Interaktionsnachweis? ------------------ Gruß Bernd Keine Automation wird die Büroarbeit je so vereinfachen wie der Papierkorb. (Anonym) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 4567 Registriert: 21.07.2005
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erstellt am: 09. Mai. 2014 08:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Idefix96
Das hängt allein von Ihrer Anwendung der Schraubenverbindung ab. In Kap. 5.5.2 der Richtlinie heißt es daher beispielsweise "... Besteht die Forderung, dass die Streckgrenze im Betriebszustand nicht überschritten werden dar, ... ". An anderer Stelle heißt es analog: "... Für den Fall, dass für die Vergleichsspannung [...] nur eine anteilige Ausnutzung der [...] Mindeststreckgrenze [...] zugelassen wird, ..." Der Interaktionsnachweis stellt lediglich eine Art Einflussverhältnis der beiden Belastungen (Zug + Querkraft) bei gleichzeitigem Einwirken her. Demnach gelten diesselben Voraussetzungen für die funktionsbedingten Beanspruchungsgrenzen, wie im reinen Zug- oder reinen Querkraft- Berechnungsfall. In jedem Fall unterliegt damit die Definition der Forderung dem Konstrukteur/Berechner anhand der Funktion und den sonstigen Randbedinungen. ------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Idefix96 Mitglied Berechnungsing.
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erstellt am: 09. Mai. 2014 10:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ok. und Danke. Ich habe die Richtlinie genauso interpretiert. War nur verunsichert, weil es in dem Kapitel nicht ausdrücklich beschrieben war. Für die Berechnung der zulässigen Querkraft ist eine Gleichung vorhanden und für die zulässige axiale Schraubenkraft jedoch nicht. ------------------ Gruß Bernd Keine Automation wird die Büroarbeit je so vereinfachen wie der Papierkorb. (Anonym) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
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erstellt am: 09. Mai. 2014 11:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Idefix96
Zitat: Original erstellt von Idefix96: ... Für die Berechnung der zulässigen Querkraft ist eine Gleichung vorhanden und für die zulässige axiale Schraubenkraft jedoch nicht.
Aber auch dort ist analog ein einschränkender Hinweis gegeben: "Soll eine plastische Verformung [...] weitgehend vermieden werden ..." Der Hintergrund ist der, dass hochbeanspruchte Schrauben teilweise durchaus über den linearen Teil der Kennlinie hinaus angezogen werden können. Auf der anderen Seite wüsste ich keinen Anwendungsfall, der eine Lochleibung sinnvoll oberhalb der Dehngrenze mit der Folge der Lochverformung bedingen würde. ------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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