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Autor Thema:  Mindestachslast Sattelauflieger (4814 mal gelesen)
pepper4two
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Dell Precision M6800; Intel® Core™ i7-4810MQ Prozessor; 32GB (4x8GB) HyperX HX316LS9IB/8 1600MHz DDR3L; AMD FirePro M6100 2GB GDDR5; UltraSharp FHD (1.920 × 1.080); Hybrid-SATA-Festplatte, 2,5 Zoll, 5oo GB, 6 Gbit/s, 8 GB Flash-Speicher; Spaca Mouse Pro Wireless; Cad Mouse; SWX 2013 SP5

erstellt am: 06. Mai. 2010 19:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,
kennt sich einer von euch mit den europäischen bzw. besser noch den schweizerischen Bestimmungen zum Thema Sattelauflieger aus? Ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf die folgende Frage:

Wie hoch ist die vorgeschriebene Mindestachslast für die Lenkachse eines Sattel-Zugfahrzeuges in der Schweiz. In den Vorschriften die mir vorliegen 741.41 und 741.11 wird immer nur auf die Mindestlast von 25% des zulässigen Gesamtzuggewichtes für die Antriebsachsen hingewiesen nicht aber auf die Mindestlast für die Lenkachse.

Gilt in diesem Fall ausschließlich der vom Hersteller definierte Wert oder kann davon abgewichen werden? Ich bin der Auffassung das ich mal was von 20% des zulässigen Gesamtzuggewichtes gehört oder gelesen habe, kann aber keine Unterlagen finden in denen ich dies nachlesen kann. Deshalb meine Frage an euch, wer kennt sich diesbezüglich aus?

Für Hinweise die mich zur Lösung der Fragestellung führen können danke ich euch schon jetzt.

Beste Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

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Ford P.
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erstellt am: 06. Mai. 2010 23:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für pepper4two 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Matthias,
keine Antwort aber eine Gegenfrage:
Woher soll ein 48-Tonner der leer (oder gar ohne Auflieger ) durch die Lande fährt denn bitte die 9 Tonnen für die Lenkachse und/oder die 12 Tonnen für die Antriebsachse hernehmen? Bis du sicher dass es hier um das zulässige Gesamtzuggewicht geht? Oder hab ich was falsch verstanden?
Ich denke das Auflager des Aufliegers ist so geschickt angebracht dass sich über die Hebelgesetze die gewünschte Achslastverteilung der Zugmaschine einstellt. Jetzt muß nur noch der Auflieger korrekt beladen werden. Dass man in der bergigen Schweiz darauf achtet genug Reibung auf die Antriebsräder zu bekommen kann ich mir gut vorstellen. Da ist allerdings dann das tatsächliche Gewicht des Zuges relevant. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Ford P.

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Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu Pro/E da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt.
Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist.

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tanzbaer1963
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erstellt am: 07. Mai. 2010 07:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für pepper4two 10 Unities + Antwort hilfreich

Guten Morgen Matthias,

alleine schon aus Gewährleistungsgründen würde ich mich absolut an die Herstellervorschriften halten.

Bei Nichteinhalten dieser Vorschriften erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Angaben zu diesen Werten (auch Mindestachslast für die Lenkachse) findest Du in den Aufbaurichtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller.
Mercedes Benz spricht da z.B. von min.25% des jeweiligen Gesamtgewichtes (tatsächliches Gesamtgewicht). Je nach Fahrzeugtyp ist aber auch eine Mindest-Vorderachslast in kg angegeben.
Dieses gilt nicht nur für Sattelzugmaschinen, sondern für alle Fahrzeuge.
Mit dieser Mindestachslast soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug, vorausgesetzt es ist korrekt beladen, egal ob leer oder beladen, sicher "lenkbar" bleibt.
Wie Ford schon richtig bemerkt hat, erzielt man die richtige Achslastverteilung bei einer SZM durch die richtige Positionierung der Sattelkupplung.

Gruß Ingo

------------------
Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.
Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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pepper4two
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erstellt am: 07. Mai. 2010 08:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Ford,
du hast recht, ich habe es falsch formuliert, der Maßstab ist das jeweilige Betriebsgewicht. Sorry, für die Falschbenennung!

Mittlerweile habe ich auch den Absatz auf den ich mich in meiner Anfrage bezogen habe wieder gefunden, er steht in der 741.11 unter dem Punkt "Beladung" dort heißt es:

"Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 Prozent des Betriebsgewichtes tragen und bei Zentralachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt"

Ich werde heute mal versuchen herauszufinden inwiefern sich das mit den Werten der Fahrzeughersteller verträgt, die haben meist höhere Werte i.d.R. 25% - 28%. Offensichtlich kann die Astra (Schweizer Behörde) jedoch Abweichungen hiervon genehmigen (Sonderfahrzeug mit Einzelzulassung)

Der Kern des Problems / der Aufgabenstellung ist das wir bei einem Fahrzeug, eine sehr ungünstige Gewichtsverteilung haben die sich auch durch Ausnutzung des maximalen Sattelvormaßes nicht ganz kompensieren lässt. Nach allen Berechnungen die ich angestellt habe kann ich die 20% auf der Lenkachse sowie > 25% auf der Antriebsachse gewährleisten, sollte jedoch ein Wert >20% auf der Vorderachse zwingend notwendig sein kippt mir die komplette Gewichtsbilanz des Fahrzeugs. Es ist noch anzumerken das die Ladung in unserem Fall ein Aufbau ist der Fest mit dem Fahrzeug verbunden wird s.h. die Gewichtsverteilung wird, einmal festgelegt, nicht mehr nachhaltig verändert.

Beste Grüße

Matthias

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Nihil Ex Nihilo

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tanzbaer1963
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erstellt am: 07. Mai. 2010 09:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für pepper4two 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Matthias,

verstehe ich das richtig:
Sattelauflieger mit festem Aufbau (festgelegter Lastverteilung)
Dann sollte es doch eigentlich kein Problem sein.
Ich muss zugeben, dass ich schon ein wenig aus dem Thema raus bin (ehem.Ackermann-Fruehauf).
Aber wenn ich mich recht erinnere, haben wir für die Achslastberechnung stets SZM und Auflieger separat betrachtet.
Dann gilt für die SZM lediglich die Sattellast als "Zuladung" und nicht das gesamt Zuggewicht.

Oder ist der Aufbau auf der Sattelzugmaschine montiert?

Gruß Ingo

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Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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pepper4two
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erstellt am: 07. Mai. 2010 09:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Tanzbaer,
danke für den Denkanstoß, die Betrachtung ist so wie von Dir dargestellt mit Sicherheit absolut richtig. Alles andere würde ja keinen Sinn machen. Irgendwie hatte ich mich Gedanklich so in das Betriebsgewicht "verrannt" das mir gar nicht mehr auffiel das man eigentlich nur das Gewicht des Fahrzeuges zzgl. Zuladung für das Gewicht auf der Lenkachse berücksichtigen muss.

Nochmals vielen Dank

Matthias

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Nihil Ex Nihilo

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