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  Kettenbemaßung nicht mehr zulässig??

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Autor(20117) Thema:  Kettenbemaßung nicht mehr zulässig?? (17313 mal gelesen)
MB123
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Beiträge: 9
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erstellt am: 10. Nov. 2007 18:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo MegaCAD-Gemeinde,

habe eine allgemeine TZ-Frage an euch.

Mir wurde vor kurzem erzählt, das an Berufsschulen gelehrt wird, das eine Kettenbemaßung in Zeichnungen nicht mehr zulässig sei. Gibt es hierzu eine Neuregelung?

Mir ist von dieser Regelung nichts bekannt, aber vielleicht kann mir jemand von Ihnen weiterhelfen.

Vielen Dank

mfg

Markus  

[Diese Nachricht wurde von MB123 am 10. Nov. 2007 editiert.]

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TS_4CAM
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erstellt am: 11. Nov. 2007 15:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für MB123 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Markus,

durch unser Engagement im Ausbildungsbereich höre ich auch immer wieder von dieser Sache. Es gibt keine Norm in der dies festgelegt wurde/wird da es einzig auf die Tolerierung der einzelnen Maße ankommt. Bei einer Zeichnung mit Bohrungen die in Ketten- oder Bezugsbemaßung definiert ist, gibt es bei der Kettenbemaßung einen größeren Unterschied bei den einzelnen Toleranzen.

Es kommt aber einfach auf die Aufgabenstellung an und kann deswegen nicht als unzulässig/zulässig eingeordnet werden.

Deshalb würde ich nie so generell diese Sache betrachten.

------------------
Mit freundlichen Grüßen
4CAM GmbH - MegaCAD Competence Center

Thomas Stolz
www.4cam.de - www.meganc.de

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tanzbaer1963
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Kettenmass.pdf

 
Hallo Markus,
gemeint ist, mit großer Wahrscheinlichkeit, eine "geschlossene" Kette(oberstes Beispiel). Die war im Maschinen- und Stahlbau schon nicht zulässig, als ich meine Schlosserlehre absolviert habe. Die unteren beiden Beispiele sind zulässig, wobei es von der Funktion des Teils abhängig ist, welches Maß aus der Kette ausgelassen oder geklammert wird.
Hierdurch will man erreichen, dass trotz Abweichungen aus der Fertigung, die Funktion des Teils sichergestellt werden kann.

Auf der anderen Seite gibt es durchaus andere Bereiche (z.B. Bau, Anlagenbau/Anlagenlayouts) wo Kettenmaße Gang und Gäbe sind.

Wie Thomas also schon geschrieben hat, hängt es von der gestellten Aufgabe ab.

Gruß Ingo

------------------
Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
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Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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MB123
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erstellt am: 11. Nov. 2007 20:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Thomas,
hallo Ingo

vielen Dank für eure Antwort. Ich habe mir schon gedacht es gibt eine Neuregelung,
von der ich bis jetzt noch gar nichts mitbekommen habe.
Die "geschlossenen" Kette war mir bekannt und wahrscheinlich wurde dieses auch an den Berufsschulen gelehrt,aber von den Azubis mißverstanden.

Eine weitere Frage zu diesem Thema hätte ich noch:

Gibt es vielleicht ein Portal, Zeitschrift oder sonstiges, wo man aktuelle Änderungen, Normen usw. nachlesen kann?

Gruß
Markus


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tanzbaer1963
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erstellt am: 12. Nov. 2007 06:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für MB123 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Markus,
meine Schlosserlehre habe ich 79-82 absolviert. So neu ist diese Regelung also nicht.
Das gebräuchlichste Werk im Stahl- und Maschinenbau hierfür ist "Der Hoischen/technisches Zeichnen", ein kleines Taschenbuch, in dem die wichtigsten Normen dargestellt sind.

Gruß Ingo

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