Autor
|
Thema: Fragen zu Trppenentwurf (2777 mal gelesen)
|
Thorsten12 Mitglied Ingenieur
Beiträge: 54 Registriert: 25.03.2010
|
erstellt am: 09. Apr. 2014 11:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Kollegen, ich habe ein paar Fragen zum Entwurf zweier Treppen. Es gibt ja diese drei Regeln: 1.Sicherheitsregel: Auftritt + Steigung = ca. 460mm 2.Schrittmaßregel: Auftritt + 2xSteigung =ca. 620mm+/-30mm 3.Bequemlichkeitsregel: Auftritt - Steigung =ca. 120mm Durch ungüstige Geschosshöhen kann man zwar normgerechte Abmessungen haben, verletzt aber eine oder mehrere der Regeln. Wie kann ich die Auswirkungen der Regelverletzung bewerten? Beispiel: Geschosshöhe 2000mm mit 11 Steigungen a 181,8mm mit 260mm Auftritt 1. 441,8mm <460mm wahrscheinlich noch okay, oder? 2. 623,6mm ~=620mm okay 3. 78,2mm <120mm ? Bedeutet dies die Treppe ist nur unbequem zu laufen? Kennt jemand eine Tabelle mit den Auswirkungen, was bei welcher Verletzung passiert?
Vielen Dank im Voraus Thorsten [Diese Nachricht wurde von Thorsten12 am 09. Apr. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Andy-UP Moderator Projektingenieur
Beiträge: 2566 Registriert: 27.10.2003
|
erstellt am: 09. Apr. 2014 11:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
Hallo Thorsten, Ich hatte in den letzten Jahren während der schrittweisen Renovierung unseres alten Gemäuers 3 Treppen zu konzipieren. Dabei habe ich nur die 2. von dir genannte Regel beachtet, allerdings in der Form: b + 2h = 63 (cm). Bei vorgegebenen, beschränkten Platzverhältnissen ist es sicherlich nur ausnahmsweise möglich die erwähnte Bequemlichkeitsregel zu erfüllen. Bei Tritthöhen zwischen 16.5 und 19 cm müsste der Auftritt ja ca. 30 cm tief sein. Ich kenne derart gestaltette Treppen nur aus alten Patrizierhäusern, wo die Treppe soviel Platz einnimmt wie eine kleine Wohnung. Wenn Du partout diese Regel einhalten willst kannst Du ja 12 Stufen vorsehen. Tritthöhe 16,67, Auftritt 29,67 cm. Kommt halt immer auf die Platzverhältnisse an. Darüber hinaus, bei einer Geschosshöhe von 2 m kann man auch unbequeme Treppen ermüdungsfrei laufen. Andreas [Edit]Druckfehler beseitigt [/Edit] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
DonChunior Mitglied CAD-Systemadministrator
Beiträge: 1148 Registriert: 09.09.2004 Pro/E Wildfire 4.0 M220 Pro/I 3.4 M070 Windows 7 Enterprise x64 SP1
|
erstellt am: 09. Apr. 2014 12:12 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
Ich besitze das Buch Metallbauer und Konstruktionsmechaniker - Technologie und da stehen für Treppen folgende Regeln drinnen: - Schrittmaßregel: 2 Steigungen + 1 Auftritt = 59...65 cm
- Bequemlichkeitsregel: 1 Auftritt - 1 Steigung ≈ 12 cm
- Sicherheitsregel: 1 Auftritt + 1 Steigung = 46 cm ± 1cm
- ideales Steigungsverhältnis: Steigung / Auftritt = 170 mm / 290 mm
------------------ MfG, DonChunior BOINC - Rechenleistung spenden [Diese Nachricht wurde von DonChunior am 09. Apr. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thorsten12 Mitglied Ingenieur
Beiträge: 54 Registriert: 25.03.2010
|
erstellt am: 09. Apr. 2014 12:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich denke, ich werde die Treppe mal so lassen. Falls aber jemand doch noch eine Auswirkungstabelle hat wäre ich super dankbar. Ich suche soetwas wie:zum Besipiel: "Bei Sicherheitsregel unterschreitung um 20mm erhöht sich die Gefahr beim Treppehinaufgehen an der Stufe hängen zubleiben, "oder so in der Art. Nur die Regeln einzuhalten, vermittelt mir nicht das Gefühl für die Materie und learning-by-doing ist im Treppenbau nicht gerade optimal. Grüße Thorsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2341 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
|
erstellt am: 18. Apr. 2014 10:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
@ Thorsten12 ziemlich hilfreich ist die DIN 18065 - Gebäudetreppen. Mir liegt die von 2000 vor, ob es eine neuere gibt bleibt Deiner Nachfrage überlassen. Die DIN berücksichtigt die Baubestimmungen so ziemlich aller deutschen Bundesländer. Hier steht dann auch vieles zu Deinen durchaus als grundsätzlich zu bewertenden Fragen drin. Insbesondere solltest Du Dir bei der Auslegung von Treppen über die Nutzung Gedanken machen. Meine letzte von mir ausgelegte Treppe, unterlag den Arbeitsstättenrichtlinie des Landes Brandenburg, und die wollten eine "flachere" Treppe als meine erste Auslegung vorgab... Fazit deshalb - man beachte die Rahmenbedingungen und die ergeben sich IMHO aus der Nutzung(!) ------------------ In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen ---------------- Manfred Gündchen www.guendchen.com [Diese Nachricht wurde von Manfred Gündchen am 18. Apr. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
DonChunior Mitglied CAD-Systemadministrator
Beiträge: 1148 Registriert: 09.09.2004 Pro/E Wildfire 4.0 M220 Pro/I 3.4 M070 Windows 7 Enterprise x64 SP1
|
erstellt am: 18. Apr. 2014 11:57 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
|
Thorsten12 Mitglied Ingenieur
Beiträge: 54 Registriert: 25.03.2010
|
erstellt am: 13. Mai. 2014 08:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Kollegen, vielen Dank noch mal für die Antworten. Die DIN und die Arbeitsstättenverordnung halte ich natürlich ein. Ich wollte einfach nur eine "gute, bequeme und angenehme" Treppe bauen. Es ist schwer dafür ein Gefühl zu bekommen. Ich denke, ich muss wohl mal ein paar Treppen unter diesen Gesichtspunkten "Probelaufen" und dann ausmessen, welche sich besonders gut oder schlecht laufen ;-) Schönen Dienstag Euch Thorsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5242 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
|
erstellt am: 13. Mai. 2014 10:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
|
smittytomcat Mitglied Naval Architect / Dipl.-Ing. Schiffbau, selbstständig
Beiträge: 1320 Registriert: 23.08.2005 ANSYS Bricscad Windows XP Prof 32 bit SP 3 Windoof 7 Prof 64 bit Dell Precision's Bleistift Radiergummi Dreieck Papier Dubbel etc. Taschenrechner den eigenen Kopf ...
|
erstellt am: 13. Mai. 2014 21:42 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
|
ThoMay Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
Beiträge: 5242 Registriert: 15.04.2007
|
erstellt am: 14. Mai. 2014 05:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
|
Andy-UP Moderator Projektingenieur
Beiträge: 2566 Registriert: 27.10.2003
|
erstellt am: 14. Mai. 2014 08:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
Zitat: Original erstellt von ThoMay: ..Dann Hals und Beinbruch...
Naja, er mill ja nur schon bestehende Treppen probelaufen, diese dann ausmessen und dann entscheiden, was für ihn am passensten ist. Ich denke nicht, dass dieses Vorhaben zu gefährlich ist. Andreas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smittytomcat Mitglied Naval Architect / Dipl.-Ing. Schiffbau, selbstständig
Beiträge: 1320 Registriert: 23.08.2005 ANSYS Bricscad Windows XP Prof 32 bit SP 3 Windoof 7 Prof 64 bit Dell Precision's Bleistift Radiergummi Dreieck Papier Dubbel etc. Taschenrechner den eigenen Kopf ...
|
erstellt am: 14. Mai. 2014 09:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
@ThoMay - eher bestehende Treppen benutzen. Ansonsten würde ich das von "freiwilligen" Probanden machen lassen ------------------ Gruß Gerd Hunde haben ein Herrchen oder Frauchen - Katzen haben Personal. www.ik-achtmer.de [Diese Nachricht wurde von smittytomcat am 14. Mai. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Manfred Gündchen Ehrenmitglied V.I.P. h.c. SelbstständIng mit Planungsbüro Anlagenbau, Dipl.-Ing.-Maschinenbau
Beiträge: 2341 Registriert: 08.03.2008 IV seit den 5.3Er aktuell den 2014Ner WIN7pro-64bit SP das jeweils aktuelle
|
erstellt am: 15. Mai. 2014 08:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thorsten12
...Leute das ist ja alles ganz nett, was Ihr hier zum Besten gebt - aber - es gibt Ordnungsbehörden, z.B. Bauämter, oder arbeitssicherheitsbehörden, die auf festgeschriebene Regeln wie Normen achten. Und nicht zuletzt danach genehmigen - oder nicht(!) ------------------ In diesem Sinne wünsche ich allen, weiterhin effektives Schaffen ---------------- Manfred Gündchen www.guendchen.com Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |