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Thema: Gewährleistung (900 mal gelesen)
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opa2 Mitglied Dipl.Ing.
Beiträge: 66 Registriert: 22.08.2007 ZB.Kulmann A0+; P4/3,2; 1GB;XP; Geforce 5700; NB P4/1,8; 512MB; GK-ATI7500; MDT5; Think3-9
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erstellt am: 03. Feb. 2014 09:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Werte Gemeinde, für mich stellt sich heute die Frage, wie ist Gewährleistung deffiniert ? Betrifft die Gewährleistung nur das veräusserte Endprodukt, oder fallen auch alle Komponenten jeweils einzeln unter den Begriff der Gewährleistung. Da wir uns als Konstrukteure nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, ist dies auch für unsere Tätigkeit nach meiner Ansicht relevant. Beispiel: Der von mir gekaufte Rechner hat nach den gesetzlichen Vorgaben eine Gewährleistung von 24 Monaten. Nach 14 Monaten fällt die Graphikkarte aus. Mein Rechner geht zur Reparatur, die defekte Graphikkarte wird kostenlos ersetzt. Nach weiteren 12 Monaten fällt die Graphikkarte erneut aus. Die Gewährleistung für meinen Rechner ist nach 26 Monaten abgelaufen und ein erneuter Ersatz der Graphikkarte ist nun kostenpflichtig, obwohl die Komponente "Graphikkarte" die Gewährleistung nicht erfüllt hat. Wie ist Euer Rechtverständnis und Eure Erfahrung hierzu. Es grüßt ein frustrierter Endanwender Opa2 ------------------ ---> Gruß opa2 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
Beiträge: 866 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 03. Feb. 2014 09:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für opa2
Hi, bin kein Rechtsverdreher, aber soweit ich weiß beginnt die Gewährleistung nicht von vorne, nur weil Du Ersatz erhalten hast. Nur, wenn Du innerhalb der Gewährleistungszeit ich glaub 3 Mal ein Problem hattest, hast Du das Recht, entweder ein anderes Produkt oder sogar das Geld zurück zu bekommen. An der Stelle ist Amazon ganz nett, weil Du auch nach knappp 24Monaten noch direkt das komplette Geld bekommst. Ich denke, das ist einer der Gründe, warum Amazon so viel verkauft. Grüße Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26028 Registriert: 24.11.2002
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erstellt am: 03. Feb. 2014 10:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für opa2
Hallo, Dein Beispiel dürfte vielfach ausjudiziert sein. Die Gewährleistungsfrist erneuert oder verlängert sich durch eine Reparatur nicht automatisch, nach Ablauf der Frist zerfällt der Rechner gewährleistungsmäßig in Einzelteile. Wenn eine Komponente am Rechner erneuert wird, hat das neu eingebaute Produkt wiederum eine Gewährleistungsfrist, diese kann verschieden lang sein je nach Produkt und Hersteller, von gesetzlich min. 6 Monate bis mehrere Jahre (z.B. hochwertige Festplatten). Also eine "neue" defekte Karte könnte man reklamieren wenn die Karte noch innerhalb ihrer Frist ist, aber der Einbau derselben ist ein eigenes Gewerk und müsste gegebenenfalls separat reklamiert werden (wenn z.B. schlechte Arbeit zum Defekt geführt hat). Natürlich ist das bei den Einzelkomponenten und der Arbeit unendlich viel mühsamer als bei einem Komplettgerät innerhalb der Frist. ------------------ mfg - Leo
[Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 03. Feb. 2014 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Mitglied Sondermaschinenbau
Beiträge: 1064 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 03. Feb. 2014 11:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für opa2
Hi, Wenn die Nacherfüllung § 439 BGB durch den Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt, beginnt die Verjährungsfirst auf die ausgetausche Sache nicht von vorn, sondern endet mit der des ursprünglichen Kaufgegenstandes. Selbiges gilt auch bei Nacherfüllung durch Austausch des gesamten Kaufgegenstandes. Die Verjährungfrist beginnt nur in Fällen genannt unter §212 BGB neu... Eventuell hast du ja Glück und in der AGB wurden weitere Pflichten oder Leistungen zugesichert. Grüße, Gollum ------------------ Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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