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Autor Thema:  Gewährleistung (900 mal gelesen)
opa2
Mitglied
Dipl.Ing.


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Beiträge: 66
Registriert: 22.08.2007

ZB.Kulmann A0+; P4/3,2; 1GB;XP; Geforce 5700; NB P4/1,8; 512MB; GK-ATI7500; MDT5; Think3-9

erstellt am: 03. Feb. 2014 09:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Werte Gemeinde,

für mich stellt sich heute die Frage, wie ist Gewährleistung deffiniert ?

Betrifft die Gewährleistung nur das veräusserte Endprodukt, oder fallen auch alle Komponenten jeweils einzeln unter den Begriff der Gewährleistung. Da wir uns als Konstrukteure nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, ist dies auch für unsere Tätigkeit nach meiner Ansicht relevant.

Beispiel:

Der von mir gekaufte Rechner hat nach den gesetzlichen Vorgaben eine Gewährleistung von 24 Monaten.
Nach 14 Monaten fällt die Graphikkarte aus. Mein Rechner geht zur Reparatur, die defekte Graphikkarte wird kostenlos ersetzt.
Nach weiteren 12 Monaten fällt die Graphikkarte erneut aus. Die Gewährleistung für meinen Rechner ist nach 26 Monaten abgelaufen und ein erneuter Ersatz der Graphikkarte ist nun kostenpflichtig, obwohl die Komponente "Graphikkarte" die Gewährleistung nicht erfüllt hat.

Wie ist Euer Rechtverständnis und Eure Erfahrung hierzu.

Es grüßt ein frustrierter Endanwender

Opa2

------------------
---> Gruß opa2

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daniu
Mitglied
Mechanik-Entwickler


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Beiträge: 866
Registriert: 03.11.2004

Intel Xeon W3550
12GB RAM; NVidia Quadro 4000
Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5
TeamCenter 8

erstellt am: 03. Feb. 2014 09:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für opa2 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

bin kein Rechtsverdreher, aber soweit ich weiß beginnt die Gewährleistung nicht von vorne, nur weil Du Ersatz erhalten hast.

Nur, wenn Du innerhalb der Gewährleistungszeit ich glaub 3 Mal ein Problem hattest, hast Du das Recht, entweder ein anderes Produkt oder sogar das Geld zurück zu bekommen. An der Stelle ist Amazon ganz nett, weil Du auch nach knappp 24Monaten noch direkt das komplette Geld bekommst. Ich denke, das ist einer der Gründe, warum Amazon so viel verkauft.

Grüße

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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 26028
Registriert: 24.11.2002

erstellt am: 03. Feb. 2014 10:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für opa2 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

Dein Beispiel dürfte vielfach ausjudiziert sein.

Die Gewährleistungsfrist erneuert oder verlängert sich durch eine Reparatur nicht automatisch, nach Ablauf der Frist zerfällt der Rechner gewährleistungsmäßig in Einzelteile.

Wenn eine Komponente am Rechner erneuert wird, hat das neu eingebaute Produkt wiederum eine Gewährleistungsfrist, diese kann verschieden lang sein je nach Produkt und Hersteller, von gesetzlich min. 6 Monate bis mehrere Jahre (z.B. hochwertige Festplatten).
Also eine "neue" defekte Karte könnte man reklamieren wenn die Karte noch innerhalb ihrer Frist ist, aber der Einbau derselben ist ein eigenes Gewerk und müsste gegebenenfalls separat reklamiert werden (wenn z.B. schlechte Arbeit zum Defekt geführt hat).
Natürlich ist das bei den Einzelkomponenten und der Arbeit unendlich viel mühsamer als bei einem Komplettgerät innerhalb der Frist.


------------------
mfg - Leo

[Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 03. Feb. 2014 editiert.]

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Ing. Gollum
Mitglied
Sondermaschinenbau


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Beiträge: 1064
Registriert: 11.03.2005

Win7 64-Bit
SWX 2013
Ansys 13
Labview 2012

erstellt am: 03. Feb. 2014 11:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für opa2 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

Wenn die Nacherfüllung  § 439 BGB durch den Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt, beginnt die Verjährungsfirst auf die ausgetausche Sache nicht von vorn, sondern endet mit der des ursprünglichen Kaufgegenstandes.

Selbiges gilt auch bei Nacherfüllung durch Austausch des gesamten Kaufgegenstandes.

Die Verjährungfrist beginnt nur in Fällen genannt unter §212 BGB neu... 

Eventuell hast du ja Glück und in der AGB wurden weitere Pflichten oder Leistungen zugesichert.

Grüße,

Gollum

------------------

Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch.

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