Hot News:

Mit Unterstützung durch:

  Foren auf CAD.de (alle Foren)
  Konstruktionstechnik
  Zeichnung geprüft - wer darf das

Antwort erstellen  Neues Thema erstellen
CAD.de Login | Logout | Profil | Profil bearbeiten | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

Anzeige:

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Autor Thema:  Zeichnung geprüft - wer darf das (6219 mal gelesen)
holligo
Mitglied
MB-Konstr.


Sehen Sie sich das Profil von holligo an!   Senden Sie eine Private Message an holligo  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für holligo

Beiträge: 652
Registriert: 25.04.2003

erstellt am: 24. Jun. 2009 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Leuts,

eine Frage zum Verständnis der Konstruktion.
In Zeichnungs-Schriftfeldern stehen
Bearb. ...
Geprüft. ...

Der Konstrukteur bearbeitet und trägt sich hier ein.
WER sollte prüfen bzw. darf hier eingetragen sein?

Simple Frage - aber die Verantwortung schreibt sich ja hier fest, oder?

Gebt bitte mal Eure Erfahrungen hier ein.

(Notfalls diesen Beitrag verschieben - wenn er woanders hingehören sollte) 

------------------
lg
holli

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

highway45
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Bastler mit Diplom



Sehen Sie sich das Profil von highway45 an!   Senden Sie eine Private Message an highway45  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für highway45

Beiträge: 6338
Registriert: 14.12.2004

Malen nach Zahlen

erstellt am: 24. Jun. 2009 08:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Bei uns ist das so, daß ein anderer Konstrukteur die Zeichnung prüft.
Also nur, damit mal jemand anders drüber sieht ob zum Beispiel Maße fehlen etc.

------------------
          http://osd.cad.de/

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

holligo
Mitglied
MB-Konstr.


Sehen Sie sich das Profil von holligo an!   Senden Sie eine Private Message an holligo  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für holligo

Beiträge: 652
Registriert: 25.04.2003

erstellt am: 24. Jun. 2009 09:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Danke,

der Prüfende aber kann nicht Konstrukteur sein, bin
allein aus der Konstruktion.
Bleibt nur der Technologe oder der Betriebswirtschaftler,
weil das Unternehmen so klein ist.

------------------
lg
holli

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

GWS
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur Sondermaschinenbau



Sehen Sie sich das Profil von GWS an!   Senden Sie eine Private Message an GWS  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für GWS

Beiträge: 2367
Registriert: 23.07.2001

SolidWorks 2020 / EPDM 2020/ Win 10 pro 64 auf Lenovo P50
Nach 15 Jahren auch wieder Inventor (2022)

erstellt am: 24. Jun. 2009 09:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Wenn du der einzige Konstrukteur bist, dann trägst du auch die Verantwortung für dein Treiben  
die nächste Stufe ist das "Vier-Augen-Prinzip" mit einem anderen technischen Sachverständigen, aber das vermeidet in der Regel nur grobe Formfehler in der Ausführung und überträgt keine Verantwortlichkeiten.
Erst, wenn jemand die Verantwortung, die Haftung für dein Treiben übernehmen muss, sollte er die Zeichnungen gegenzeichnen.

Dieses Feld greift also nur, wenn der Betrieb auch eine entsprechende Hierarchie zur Verfügung stellt.

Grüße Günter

PS.: Der DIN-Zeichnungskopf ist eher als Vorschlag zu bewerten. Jedes Unternehmen sollte sich überlegen, welche Informationen im Zeichnungskopf benötigt werden und den Rest entsorgen. (Denke das kommt noch aus der Zeit der Transparente.. mit aufgedrucktem Zeichnungskopf)

------------------
Wie man Fragen richtig stellt

[Diese Nachricht wurde von GWS am 24. Jun. 2009 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Gerhard Deeg
Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R.
Konstrukteur aus Leidenschaft



Sehen Sie sich das Profil von Gerhard Deeg an!   Senden Sie eine Private Message an Gerhard Deeg  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Gerhard Deeg

Beiträge: 2643
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 24. Jun. 2009 11:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo holli,

ist doch ganz klar, Du als Konstrukteur entwickelst und zeichnest das Ganze. Da bist Du der Konstrukteur.

Danach bist Du der Konstruktionsleiter oder aber Dein eigener Vorgesetzter und übernimmst die Verantwortung für das was Du vorher gezeichnet hast und unterschreibst als geprüft.

So habe ich das gemacht, wo ich Alleinunterhalter in der Konstruktion war.

Gruß Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


Sehen Sie sich das Profil von carsten-3m an!   Senden Sie eine Private Message an carsten-3m  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für carsten-3m

Beiträge: 950
Registriert: 08.05.2007

Pro/E Wildfire 4
PDMLink

erstellt am: 24. Jun. 2009 12:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Generell, also völlig unabhängig von Deiner Firmengröße, gibt es (oder auch: sollte es geben) Festlegungen über Rechte und Pflichten bestimmter Mitarbeiterschichten hinsichtlich Bearbeitung, Prüfung und Freigabe von technischen Dokumenten. Solche Festlegungen bestimmt jede Firma für sich, eine pauschale oder möglicherweise normierte Vorgabe gibt es dazu meines Wissens nach nicht direkt. Durchaus gängig ist es, diese Festlegungen in einem Qualitätsmanagement-Handbuch darzustellen. Ein gewisser Rahmen bzw. eine grobe Vorgehensweise wird durch die Normreihe DIN ISO 9000 ff. vorgegeben, diese würde Deine Frage aber nicht ausreichend genau beantworten können. Wie von highway45 bereits angedeutet, kommt beispielsweise das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" zur Anwendung.

Auf Deinen Fall bezogen, würde ich mir an Deiner Stelle folgende Fragen stellen:
- Zunächst: Was soll bezweckt werden mit der Prüfung, also was soll tatsächlich geprüft werden und wozu?
- Logischerweise schließt sich an: Wer kann eine solche Prüfung fachkundig durchführen? Es ist sinnvoll, dass nicht derselbe der bereits das technische Dokument erstellt hat, auch prüft.
- Auch zu bedenken: Wer legt nun diese Vorschrift, wie zu prüfen ist und wer es zu machen hat, fest? Bist Du derjenige oder gibt es einen QM-Beauftragten, der dies tun sollte?

Du sprichst davon, dass sich die Verantwortung hier festschreiben würde. Das ist in gewisser Weise richtig, aber nicht vollständig. Eine geprüfte Zeichnung kann, so es Eure Festlegung dann vorgibt, bereits als freigegeben angesehen werden. Bei uns im Haus gilt das so für Roh- und Einzelteilzeichnungen. Eure Festlegung kann aber auch vorsehen, dass einer Prüfung eine Freigabe folgen muss, beispielsweise durch eine weitere, andere (ggf. höher angesiedelte) Stelle. Bei uns gilt dies für Zusammenstellungszeichnungen.

PS: Angefangen, weggerannt und erst jetzt abgeschickt   

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

holligo
Mitglied
MB-Konstr.


Sehen Sie sich das Profil von holligo an!   Senden Sie eine Private Message an holligo  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für holligo

Beiträge: 652
Registriert: 25.04.2003

erstellt am: 24. Jun. 2009 14:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Danke für die Antworten!

Die Hierarchie in der Firma lässt mich hoffentlich nicht allein
verantwortlich sein. Fremdentwicklung - von mir korrigiert und
nun muß ich als Bearbeiter unterzeichnen.

Vor der Überleitung in die kleine Fertigung müssen dann noch 2
andere drüber schauen !! drüber !!.

Nun, ich gehe es an und bleibe dran.

Danke Euch!

------------------
lg
holli

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Krümmel
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dreher Produktentwicklung Prototypenbau



Sehen Sie sich das Profil von Krümmel an!   Senden Sie eine Private Message an Krümmel  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Krümmel

Beiträge: 6229
Registriert: 14.09.2008

Was mit SWX so alles geht ;-)

erstellt am: 24. Jun. 2009 20:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

das Feld wird bei uns nur ausgefüllt weil DIN ISO 9000ff das verlangen!

Sieht dann so aus     gezeichnet: Krümmel 
                                     geprüft   :  Krümmel 

Hat bis jetzt bei keinem Audit irgend ein Problem gemacht.

Über den Sinn kann man sicher geteilter Meinung sein   
(aber das gilt wohl für so manches der DIN)

MfG
Krümmel   

------------------
Stillstand ist Rückschritt

[Diese Nachricht wurde von Krümmel am 24. Jun. 2009 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


Sehen Sie sich das Profil von carsten-3m an!   Senden Sie eine Private Message an carsten-3m  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für carsten-3m

Beiträge: 950
Registriert: 08.05.2007

Pro/E Wildfire 4
PDMLink

erstellt am: 25. Jun. 2009 12:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Sehr niedlich, mit den vielen Smilies. Da trifft sich doch gut, dass der Haftungshöchstbetrag lt. Produkthaftungsgesetz bei gerade mal 85 Millionen Euro liegt.

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

GWS
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Konstrukteur Sondermaschinenbau



Sehen Sie sich das Profil von GWS an!   Senden Sie eine Private Message an GWS  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für GWS

Beiträge: 2367
Registriert: 23.07.2001

erstellt am: 25. Jun. 2009 15:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für holligo 10 Unities + Antwort hilfreich

Ich denke, du solltest nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.

Für das Produkthaftungsgesetz hält die Geschäftsleitung oder der der die CE-Urkunde unterschreibt den Kopf hin.
Vorausgesetzt es kann dir kein "grober Unfug" nachgewiesen werden, bist du als "einfacher" Konstrukteur bei solchen eher privaten Haftungsrechten außen vor. Aus einer Zeichnungsunterschrift lässt sich meiner Meinung nach nix basteln, was das Produkthaftungsgesetz betrifft.

Grüße Günter

------------------
Wie man Fragen richtig stellt

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Anzeige.:

Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Antwort erstellen


Diesen Beitrag mit Lesezeichen versehen ... | Nach anderen Beiträgen suchen | CAD.de-Newsletter

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag melden!

Fragen und Anregungen: Kritik-Forum | Neues aus der Community: Community-Forum

(c)2023 CAD.de | Impressum | Datenschutz