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Thema: Zeichnung geprüft - wer darf das (4823 mal gelesen)
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holligo Mitglied MB-Konstr.
  
 Beiträge: 649 Registriert: 25.04.2003
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erstellt am: 24. Jun. 2009 08:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Leuts, eine Frage zum Verständnis der Konstruktion. In Zeichnungs-Schriftfeldern stehen Bearb. ... Geprüft. ... Der Konstrukteur bearbeitet und trägt sich hier ein. WER sollte prüfen bzw. darf hier eingetragen sein? Simple Frage - aber die Verantwortung schreibt sich ja hier fest, oder? Gebt bitte mal Eure Erfahrungen hier ein. (Notfalls diesen Beitrag verschieben - wenn er woanders hingehören sollte) ------------------ lg holli  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Bastler mit Diplom

 Beiträge: 6185 Registriert: 14.12.2004 Malen nach Zahlen
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erstellt am: 24. Jun. 2009 08:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
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holligo Mitglied MB-Konstr.
  
 Beiträge: 649 Registriert: 25.04.2003
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erstellt am: 24. Jun. 2009 09:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Danke, der Prüfende aber kann nicht Konstrukteur sein, bin allein aus der Konstruktion. Bleibt nur der Technologe oder der Betriebswirtschaftler, weil das Unternehmen so klein ist. ------------------ lg holli  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
GWS Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur Medizintechnik

 Beiträge: 2357 Registriert: 23.07.2001 SolidWorks 2018 SP3 / EPDM 18 SP3 / Win 10 pro 64 auf Lenovo P50 Nach 15 Jahren auch wieder Inventor (2018)
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erstellt am: 24. Jun. 2009 09:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Wenn du der einzige Konstrukteur bist, dann trägst du auch die Verantwortung für dein Treiben die nächste Stufe ist das "Vier-Augen-Prinzip" mit einem anderen technischen Sachverständigen, aber das vermeidet in der Regel nur grobe Formfehler in der Ausführung und überträgt keine Verantwortlichkeiten. Erst, wenn jemand die Verantwortung, die Haftung für dein Treiben übernehmen muss, sollte er die Zeichnungen gegenzeichnen. Dieses Feld greift also nur, wenn der Betrieb auch eine entsprechende Hierarchie zur Verfügung stellt. Grüße Günter PS.: Der DIN-Zeichnungskopf ist eher als Vorschlag zu bewerten. Jedes Unternehmen sollte sich überlegen, welche Informationen im Zeichnungskopf benötigt werden und den Rest entsorgen. (Denke das kommt noch aus der Zeit der Transparente.. mit aufgedrucktem Zeichnungskopf) ------------------ Wie man Fragen richtig stellt [Diese Nachricht wurde von GWS am 24. Jun. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Ehrenmitglied V.I.P. h.c. i.R. Konstrukteur aus Leidenschaft

 Beiträge: 2642 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 24. Jun. 2009 11:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Hallo holli, ist doch ganz klar, Du als Konstrukteur entwickelst und zeichnest das Ganze. Da bist Du der Konstrukteur. Danach bist Du der Konstruktionsleiter oder aber Dein eigener Vorgesetzter und übernimmst die Verantwortung für das was Du vorher gezeichnet hast und unterschreibst als geprüft. So habe ich das gemacht, wo ich Alleinunterhalter in der Konstruktion war. Gruß Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carsten-3m Mitglied Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)
  
 Beiträge: 950 Registriert: 08.05.2007 Pro/E Wildfire 4 PDMLink
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erstellt am: 24. Jun. 2009 12:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Generell, also völlig unabhängig von Deiner Firmengröße, gibt es (oder auch: sollte es geben) Festlegungen über Rechte und Pflichten bestimmter Mitarbeiterschichten hinsichtlich Bearbeitung, Prüfung und Freigabe von technischen Dokumenten. Solche Festlegungen bestimmt jede Firma für sich, eine pauschale oder möglicherweise normierte Vorgabe gibt es dazu meines Wissens nach nicht direkt. Durchaus gängig ist es, diese Festlegungen in einem Qualitätsmanagement-Handbuch darzustellen. Ein gewisser Rahmen bzw. eine grobe Vorgehensweise wird durch die Normreihe DIN ISO 9000 ff. vorgegeben, diese würde Deine Frage aber nicht ausreichend genau beantworten können. Wie von highway45 bereits angedeutet, kommt beispielsweise das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip" zur Anwendung. Auf Deinen Fall bezogen, würde ich mir an Deiner Stelle folgende Fragen stellen: - Zunächst: Was soll bezweckt werden mit der Prüfung, also was soll tatsächlich geprüft werden und wozu? - Logischerweise schließt sich an: Wer kann eine solche Prüfung fachkundig durchführen? Es ist sinnvoll, dass nicht derselbe der bereits das technische Dokument erstellt hat, auch prüft. - Auch zu bedenken: Wer legt nun diese Vorschrift, wie zu prüfen ist und wer es zu machen hat, fest? Bist Du derjenige oder gibt es einen QM-Beauftragten, der dies tun sollte? Du sprichst davon, dass sich die Verantwortung hier festschreiben würde. Das ist in gewisser Weise richtig, aber nicht vollständig. Eine geprüfte Zeichnung kann, so es Eure Festlegung dann vorgibt, bereits als freigegeben angesehen werden. Bei uns im Haus gilt das so für Roh- und Einzelteilzeichnungen. Eure Festlegung kann aber auch vorsehen, dass einer Prüfung eine Freigabe folgen muss, beispielsweise durch eine weitere, andere (ggf. höher angesiedelte) Stelle. Bei uns gilt dies für Zusammenstellungszeichnungen. PS: Angefangen, weggerannt und erst jetzt abgeschickt  ------------------ Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
holligo Mitglied MB-Konstr.
  
 Beiträge: 649 Registriert: 25.04.2003
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erstellt am: 24. Jun. 2009 14:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Danke für die Antworten! Die Hierarchie in der Firma lässt mich hoffentlich nicht allein verantwortlich sein. Fremdentwicklung - von mir korrigiert und nun muß ich als Bearbeiter unterzeichnen. Vor der Überleitung in die kleine Fertigung müssen dann noch 2 andere drüber schauen !! drüber !!. Nun, ich gehe es an und bleibe dran. Danke Euch! ------------------ lg holli  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Krümmel Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dreher Produktentwicklung Prototypenbau

 Beiträge: 6216 Registriert: 14.09.2008 Was mit SWX so alles geht ;-)
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erstellt am: 24. Jun. 2009 20:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Hallo, das Feld wird bei uns nur ausgefüllt weil DIN ISO 9000ff das verlangen! Sieht dann so aus gezeichnet: Krümmel geprüft : Krümmel  Hat bis jetzt bei keinem Audit irgend ein Problem gemacht. Über den Sinn kann man sicher geteilter Meinung sein (aber das gilt wohl für so manches der DIN) MfG Krümmel ------------------ Stillstand ist Rückschritt [Diese Nachricht wurde von Krümmel am 24. Jun. 2009 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
carsten-3m Mitglied Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)
  
 Beiträge: 950 Registriert: 08.05.2007 Pro/E Wildfire 4 PDMLink
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erstellt am: 25. Jun. 2009 12:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Sehr niedlich, mit den vielen Smilies. Da trifft sich doch gut, dass der Haftungshöchstbetrag lt. Produkthaftungsgesetz bei gerade mal 85 Millionen Euro liegt. ------------------ Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
GWS Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur Medizintechnik

 Beiträge: 2357 Registriert: 23.07.2001
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erstellt am: 25. Jun. 2009 15:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für holligo
Ich denke, du solltest nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Für das Produkthaftungsgesetz hält die Geschäftsleitung oder der der die CE-Urkunde unterschreibt den Kopf hin. Vorausgesetzt es kann dir kein "grober Unfug" nachgewiesen werden, bist du als "einfacher" Konstrukteur bei solchen eher privaten Haftungsrechten außen vor. Aus einer Zeichnungsunterschrift lässt sich meiner Meinung nach nix basteln, was das Produkthaftungsgesetz betrifft. Grüße Günter ------------------ Wie man Fragen richtig stellt Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |