Folgende Mindestangaben haben wir auf der Zeichnung:
Allgemeintoleranzen nach DINxxxx (siehe Gußverfahren)
Nicht bemaßte Formschrägen xx° (abhängig vom Gußverfahren)
Nicht bemaßte Radien Rxx (ww. mit Toleranzangabe +/-, um die Allg.Tol. aufzuweiten; Radiengröße auch abhängig vom Gußverfahren)
Nicht bemaßte Wanddicken min. xx (Bemerkung wie bei Radien)
Formschräge + bzw. - (Materialzuwachs bzw. -abtrag durch Formschräge gg.üb. Nennmaß)
Bearbeitungszugabe min. xx (oder xx +/-xx; dient auf der Rohteilzeichnung dem Gießer als Hinweis, auf der Fertigteilzeichnung evtl. auch dem Zerspaner als Hinweis draufschreiben)
Bei Durchmessern aber auch Breitenangaben hat sich bei uns das eingebürgert: Drm.30 / 5 / +2°
bedeutet: Durchmesser 30 (Statt Drm. selbstmurmelnd das Durchmesserzeichen!), gemessen bei 5mm Tiefe ab Planfläche, Formschräge 2° mit Materialzuwachs.
Siehe Bild...
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