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Autor Thema:  EU-Verordnung Schwermetalle (2090 mal gelesen)
zucchini
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Hardware-Entwicklung


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Beiträge: 29
Registriert: 05.07.2005

erstellt am: 27. Feb. 2006 11:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Forum,
Elektro-Entwickler sind zur Zeit ganz schön am rudern, um die EU-Verordnung umzusetzen, die bleifreie Elektronikbauteile verlangt. Betrifft das wirklich "nur" elektronische Bauteile? Wie steht es z.B. mit dem Chromatieren von Al-Oberflächen - darf man das in Zukunft noch?
Kennt jemand einen Link, wo man sich umfassend informieren kann? Auf der EU-Seite habe ich nichts gefunden?
Grüße, Michael.

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zucchini
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Hardware-Entwicklung


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Beiträge: 29
Registriert: 05.07.2005

SolidWorks 2006

erstellt am: 28. Feb. 2006 10:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Inzwischen habe ich herausgefunden, dass Chromatieren noch möglich ist, solange nicht 6-wertiges Chrom im Spiel ist.
Gruß, Michael.

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rhrumpel
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Konstrukteur


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Beiträge: 644
Registriert: 21.03.2004

erstellt am: 28. Feb. 2006 10:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zucchini 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Michael,

um welchen Industriebereich geht es denn ?
Es gibt ja nicht nur die Bleifrei-Verordnung der Elektroindustrie, sondern auch die Altfahrzeug Verordnung.

Chromatierung in der Altfahrzeugverodnung sind erlaubt wenn sie kein Chrom-6 enthalten. IMHO ist diese nur bei Gelb-Chromatierungen der Fall. Es gibt eine Vielzahl von Ersatzalternativen, welche aber meist auf einer Dickschichtpassivierung basieren.

Schau doch mal bei www.surtec.de oder bei www.metoba.de vorbei. Die haben teilweise Infos im Netz bereitgestellt.

Bis dahin
Ralf

------------------
The world is still turning, so keep smiling 

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hoax
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Beiträge: 71
Registriert: 13.08.2003

erstellt am: 02. Mrz. 2006 13:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zucchini 10 Unities + Antwort hilfreich

Michael,

die von Dir angesprochene EU Richtlinie ist in Deutschland durch das Elektrogesetz umgesetzt worden. Betroffen sind nur Elektro- / Elektronikteile. Es gibt aber auch da viele Ausnahmen. Schau mal dort:
www.elektrogesetz.de 

Das ist keine "amtliche" website, daher nur informativ!
Ich möchte an dieser Stelle auch klarstellen dass ich hier keine Werbung für den Betreiber der website machen will! Mir hat die site aber sehr weitergeholfen. Ich musste mich intensiv mit dem leidigen Thema beschäftigen.

Ist Dein chromatiertes Teil in einem Elektroteil verbaut?

[Diese Nachricht wurde von hoax am 02. Mrz. 2006 editiert.]

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neuer
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Techn. Zeichner


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Beiträge: 383
Registriert: 21.01.2006

WIN 2000
SE 18
vorher
WIN95/2000/XP/
UNIX
ProE 2000i²
bis WF 1

erstellt am: 26. Mai. 2006 21:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zucchini 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Gemeinde,

die Altautoverordnung ist ja seit 2002/3 immer noch aufgeschoben
zu Gunsten der Chefs der Industrie. Dieser Aufschub hatte mich seinerzeit den Job gekostet. Wurde extra wegen dieser EU-Verordnung eingestellt; und wegen dieses einseitigen Beschlusses des Aufschubs, unbefristeter Natur, gleich anschließend wieder ausgestellt!!! [ Spass an: => DANKE, DANKE, liebe Arbeitgeber, die ihr auf die Regierung(en), zu unseren Lasten unserer Gesundheit und Existenz Einfluss nehmt !!!... <= Spass aus.]
Seinerzeit war da so Stand geplant, für z.B. Aluteile (Felgen)
bis zu 4% Pb-Anteil legal; Hinweise auf Alu Gehäuse aufzubringen, wegen der Trenn- und Recycling Verfahren etc.
Das mit dem 6-wertigem Chrom ist richtig, da irgend krebserregend,
nicht jetzt auf Oberflächenkontakt, sondern für die Leute, die an dieser Oberfläche "rumfeilen, etc." müssen.
Dann gab es noch andere ersatzweise Beschichtungen für Schrauben, die jedoch wegen eines verminderten Reibmoments (selbsttätiges Lösen von geschraubten Verbindungen) überdacht werden mussten, u.v.a..

Muss mal hierzu in den Unterlagen suchen - wenn noch vorhanden -..... .
Sollte noch was da sein, was hierzu eingestellt werden kann; werde ich dem noch nachkommen.


Gruß derweil,

neuer     

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Piet
Mitglied
Konstruktionsleiter & Konstrukteur


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Beiträge: 661
Registriert: 20.11.2001

erstellt am: 20. Jun. 2006 15:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für zucchini 10 Unities + Antwort hilfreich

Die EU-Richtlinie RoHS betrifft alle elektrischen und elektronischen Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für stationäre Maschinen gilt das m.W. nicht.

Diese Geräte dürfen keine Materialien enthalten, die mehr als zulässig Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom6 sowie zwei Flammhemmer enthalten. Standard-Grenzwert ist 0,1%, bei Cadmium 0,01%. Dieser Wert bezieht sich nicht auf das Gesamtgewicht des Gerätes und auch nicht eines Einzelteiles, sondern auf den Anteil in "trennbaren Materialien".

Beispiel: Eine bedruckte Frontplatte besteht aus AlMg3, farblos eloxiert, bedruckt in zwei Farben. Dann dürfen weder AlMg3, noch das Eloxal, noch die einzelnen Farben, Primer, Einpressbolzen usw. für sich über einem Grenzwert liegen. Im Extremfall hat man ein 100 kg schweres Gerät, an dem ein Aufkleber mit einer winzigen roten Bedruckung ist, die 0,02% Cadmium enthält. Auch wenn die rote Bedruckung nur Nanogramm wiegt, ist das Gerät nicht RoHS-konform.

Darüber, was ein trennbares Material ist, kann man sich natürlich trefflich und unendlich streiten.

Es gibt diverse Ausnahmen und anderen Grenzwerte, so dürfen Alu-Legierungen bis 3% Blei enthalten, Kupfer-Legierungen 4%. Bleiakkus und Lote mit über 85% Blei sind immer noch zulässig, da es keinen technischen Ersatz gibt.

Das Thema ist fast unerschöpflich. Bei Eloxal zum Beispiel muss man ausschließen, dass keine Chromsäuren zum Einsatz kommen. Verwendete Farbstoffe müssen ebenfalls RoHS-konform sein (wer weiß schon, was der Galvaniseur einsetzt?). Bei Kunststoffen hört es fast ganz auf, da jeder Hersteller eigene Weichmacher, Farb- und Füllstoffe einsetzt.

Bei uns hat es u.a. dazu geführt, das wir Schrauben nicht mehr an jeder Ecke kaufen können, sondern nur von einem Lieferanten, der uns zusichert, nur RoHS-konforme Edelstahlschrauben zu liefern. Ich hab zwar noch keinen Edelstahl gefunden, der gegen RoHS verstößt, aber das ist kein ausreichender Nachweis.

Von der Sache her ist diese Richtlinie eine gute Idee, auf diese Weise werden diese Stoffe weitgehend aus der Umwelt verschwinden, aber die Bürokratie, die dies nach sich zieht, ist ermüdend.

Die Flammhemmer (polybromierte Biphenyle) hat man angeblich schon in norwegischen Lachsen nachgewiesen. Das erklärt, warum man selten brennende Lachse sieht, und beweist auch, dass man mit einem Fisch ein Feuer ausschlagen kann. Aber essen möcht ich das eigentlich nicht.

Piet

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